Bürgerinformationssystem
Oberbürgermeister MÄDGE belehrt Herrn Brügge gemäß § 43 NkomVG über seine Pflichten nach den §§ 40-42 NKomVG. Er verpflichtet ihn gemäß § 60 NkomVG, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Dies wird mit Handschlag besiegelt.
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg stellt den Sitzverlust von Herrn Tobias Ginschel fest und nimmt das Nachrücken von Herrn Daniel Brügge zur Kenntnis. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||