Bürgerinformationssystem
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Oberbürgermeister MÄDGE belehrt Frau Ebeling gemäß § 43 NkomVG über ihre Pflichten nach den §§ 40-42 NKomVG. Er verpflichtet sie gemäß § 60 NkomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Dies wird mit Handschlag besiegelt.
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg stellt den Sitzverlust von Frau Manuela Vossenberg fest und nimmt das Nachrücken von Frau Rosemarie Ebeling zur Kenntnis. |
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