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Sachverhalt:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 18.07.2012 beschlossen, den bisherigen stellvertretenden Stadtbrandmeister Thorsten Diesterhöft aufgrund des Ausscheidens von Stadtbrandmeister Kleps zum 31.10.2012 mit Wirkung vom 01.11.2012 zum Stadtbrandmeister zu ernennen. Der förmliche Ernennungsakt (Übergabe der Ernennungskunde an Herrn Thorsten Diesterhöft) ist für Ende Oktober 2012 vorgesehen.
Aufgrund des Aufstieges von Thorsten Diesterhöft zum Stadtbrandmeister ist dessen bisherige Position als stellvertretender Stadtbrandmeister zum 01.11.2012 neu zu besetzen.
Die Versammlung der Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter haben deshalb am 09.07.2012 gemäß § 20 Abs. 5 Satz 2 des Nds. Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG) einen Wahlvorschlag für die Neubesetzung der Position des stellvertretenden Stadtbrandmeisters abgegeben.
Hiernach wird Herr Volker Gätjens vorgeschlagen.
Gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 und 3 NBrandSchG werden unter anderem die stellvertretenden Gemeindebrandmeister für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Der Kreisbrandmeister wurde zum Wahlvorschlag angehört und hat keine Bedenken erhoben. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 20,00 c) an Folgekosten: monatlich 150,00 € (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsfrauen und -herren, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen) d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 32030 Produkt / Kostenträger: 12600102 Haushaltsjahr: 2012 - 2018
e) mögliche Einnahmen: keine Beschlussvorschlag:
Herr Volker Gätjens wird vorbehaltlich der förmlichen Ernennung von Thorsten Diesterhöft zum Stadtbrandmeister gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 und 3 NBrandSchG für den Zeitraum vom 01.11.2012 bis zum 31.10.2018 zum stellvertretenden Stadtbrandmeister der Feuerwehr Lüneburg ernannt. |
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