Beschluss:Oberbürgermeister MÄDGE belehrt Frau Ebeling gemäß § 43 NkomVG über ihre Pflichten nach den §§ 40-42 NKomVG. Er verpflichtet sie gemäß § 60 NkomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Dies wird mit Handschlag besiegelt. Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg stellt den Sitzverlust von Frau Manuela Vossenberg fest und nimmt das Nachrücken von Frau Rosemarie Ebeling zur Kenntnis.
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