Beigeordneter Dörbaum verliest den Beschlussvorschlag der Verwaltung: Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt: - Für den in der Anlage dargestellten Bereich südlich des Johanneums wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 161 eingeleitet. Der Bebauungsplan bekommt die Bezeichnung „Erweiterung Johanneum“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
- Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung von Bauflächen für einen neuen Erweiterungsbau für das Johanneum sowie für die Erschließung.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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