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Sachverhalt: Vorbehaltlich der Beschlusslage des Verwaltungsausschusses der Hansestadt Lüneburg am 24.03.2015 über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 159 „Alter Dorfkern Rettmer“ (VO/6085/15) wird die verfahrensmäßige Bearbeitung des Bebauungsplans einige Zeit in Anspruch nehmen. Um zwischenzeitlich zu verhindern, dass Tatsachen geschaffen werden, die negativen Einfluss auf die vorhandene Bebauung oder die Planung mit dem Ziel Erhalt des Dorfgebietscharakters nehmen, soll die anliegende Satzung über die Veränderungssperre Nr. 1-2015 beschlossen werden. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre stimmt mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 159 „Alter Dorfkern Rettmer“ überein. Die gesetzlich geregelte Geltungsdauer der Veränderungssperre beträgt zwei Jahre. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf dieser Frist gemäß § 17 Abs. 1 BauGB automatisch außer Kraft. Es besteht die Möglichkeit, diese Frist um ein Jahr zu verlängern. Der Satzungsentwurf über die Veränderungssperre mit der zeichnerischen Darstellung des Geltungsbereiches ist als Anlage beigefügt und Bestandteil der Sitzungsvorlage.. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) 150,00 € a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Satzungsentwurf einschließlich Geltungsbereich
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:
Die Veränderungssperre Nr. 1-2015 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 159 „Alter Dorfkern Rettmer“ wird gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung der Hansestadt Lüneburg erlassen.
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