Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/6087/15  

 
 
Betreff: Veränderungssperre 1/2015 für den Geltungsbereich zum Bebauungsplan Nr. 159 "Alter Dorfkern Rettmer"
Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hölter, Hanne
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
16.03.2015 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.03.2015 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Vorbehaltlich der Beschlusslage des Verwaltungsausschusses der Hansestadt Lüneburg am 24.03.2015 über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 159 „Alter Dorfkern Rettmer“ (VO/6085/15) wird die verfahrensmäßige Bearbeitung des Bebauungsplans einige Zeit in Anspruch nehmen. Um zwischenzeitlich zu verhindern, dass Tatsachen geschaffen werden, die negativen Einfluss auf die vorhandene Bebauung oder die Planung mit dem Ziel Erhalt des Dorfgebietscharakters nehmen, soll die anliegende Satzung über die Veränderungssperre Nr. 1-2015 beschlossen werden. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre stimmt mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 159 „Alter Dorfkern Rettmer“ überein.

Die gesetzlich geregelte Geltungsdauer der Veränderungssperre beträgt zwei Jahre. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf dieser Frist gemäß § 17 Abs. 1 BauGB automatisch außer Kraft. Es besteht die Möglichkeit, diese Frist um ein Jahr zu verlängern.

Der Satzungsentwurf über die Veränderungssperre mit der zeichnerischen Darstellung des Geltungsbereiches ist als Anlage beigefügt und Bestandteil der Sitzungsvorlage..


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)              150,00 €

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n: Satzungsentwurf einschließlich Geltungsbereich

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Textentwurf Veränderungssperre Satzung 2015-02-26 (15 KB)      
Anlage 1 2 Geltungsbereich (275 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:

 

Die Veränderungssperre Nr. 1-2015 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 159 „Alter Dorfkern Rettmer“ wird gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung der Hansestadt Lüneburg erlassen.