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Vorlage - VO/6085/15  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 159 " Alter Dorfkern Rettmer"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hölter, Hanne
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
16.03.2015 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Im Südwesten des Lüneburger Stadtgebiets in Rettmer im alten Ortskern an der Lüneburger Straße zwischen dem ehemaligen Gasthaus Fuhrhop, der Abbiegung nach Heiligenthal und dem Pilgerpfad liegen drei alteingesessene landwirtschaftliche Hofstellen. Eine der Hofstellen soll auch zukünftig landwirtschaftlich weiterentwickelt werden. Zwei Hofstellen wurden aufgegeben. Im Bereich der hinten liegenden Freiflächen der aufgegebenen Hofstellen ist die Errichtung neuer Wohngebäude geplant.

Ziel der Planung ist eine behutsame Nachverdichtung durch Wohngebäude auf den hinten liegenden Freiflächen der beiden aufgegebenen Hofstellen ohne Einschränkung der auch in Zukunft weiterzuentwickelnden landwirtschaftlichen Hofstelle im Norden. Insgesamt soll der bestehende Dorfgebietscharakter erhalten werden.

In den Geltungsbereich werden neben den drei Hofstellen eine im Bebauungsplan Rettmer Nr. 3b „Im Süden der Osterwiesen“ als Kinder-, Ballspiel- und Bolzplatz festgesetzte öffentliche Grünfläche, die bisher nicht hergestellt wurde, sowie die Lüneburger Straße und Teile des Klosterweges einbezogen.

Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 4,7 ha.

Der Flächennutzungsplan stellt Dorfgebiet (MD) dar sowie für einen kleinen Bereich öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Ballspiel- und Spielplatz. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich.

Um die betroffenen Belange und verschiedenste Anforderungen z.B. aus Immissionsschutz, Baugrund und Naturschutz zu ermitteln und gerecht untereinander abzuwägen sowie eine geregelte städtebauliche Entwicklung planungsrechtlich abzusichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Im Rahmen des Planverfahrens werden verschiedene Gutachten erforderlich, z.B. zu Flora und Fauna.

 

Die Übernahme der anfallenden Kosten für die Gutachten und etc. sollen durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Hansestadt Lüneburg und den Eigentümern geregelt werden. Andernfalls sind die Kosten durch die Hansestadt Lüneburg zu tragen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 


Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Geltungsbereich (269 KB)      
Anlage 1 2 Verfahrensübersicht_Bauleitplanverfahren (12 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

  1. Für den in der Anlage dargestellten Bereich an der Lüneburger Straße wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 159 eingeleitet. Der Bebauungsplan bekommt die Bezeichnung „Alter Dorfkern Rettmer“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2. Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Absicherung einer verträglichen Nachverdichtung durch Wohngebäude auf den hinten liegenden Freiflächen der beiden aufgegebenen Hofstellen ohne Einschränkung der auch in Zukunft weiter­zu­ent­wickeln­den landwirtschaftlichen Hofstelle im Norden.
  3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.