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Auszug - Bebauungsplan Nr. 161 "Erweiterung Johanneum" Aufstellungsbeschluss Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.03.2015    
Zeit: 15:00 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/6078/15 Bebauungsplan Nr. 161 "Erweiterung Johanneum"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hölter, Hanne
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter Dörbaum begrüßt als Gast im Zuschauerraum Herrn Suhr, den Leiter des Gymnasiums Johanneum.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht, dass eine Erweiterung des Gymnasiums erforderlich sei, um diese Schule für Lüneburg zukunftssicher aufzustellen. Das Johanneum stößt derzeit an räumliche Grenzen. Bereits jetzt sind einige Schulklassen zur IGS Kaltenmoor ausgelagert.

 

Mit Schuljahresbeginn 2015/2016 im August des Jahres wird die IGS auch Räumlichkeiten für die neuen 11ten Klassen vorhaltenssen.

Vom Johanneum sind derzeit 10 Klassen ausgelagert. Mit Schuljahresbeginn 2015/2016 werden 4 Klassen wieder zum Johanneum zurückzuführen sein. Durch Bildung von 12ten Klassen und 13ten Klassen in den Jahren 2015 bzw. 2016 wird der Raumbedarf der IGS in der eigenen Schule schrittweise ansteigen. Im gleichen Zuge wird das Johanneum die restlichen ausgelagerten Klassen wieder aufnehmen müssen.

 

Da das Gymnasium Johanneum sich bereits jetzt an räumlichen Kapazitätsgrenzen befindet, kommt man nicht umhin, sich zusammen mit der Schulleitung Gedanken über eine anzupassende Raumplanung zu machen. Aus den vorgenannten Terminen ist abzulesen, dass eine schrittweise Erweiterung des Johanneums an zeitliche Vorgaben geknüpft sein wird.

 

Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit dem Standort des Erweiterungsbaus aufgezeigt. Anhand eines Ablaufplanes wird auf die einzelnen Verfahrensschritte für die Realisierung der Maßnahme eingegangen. Damit eine termingerechte Fertigstellung der Baulichkeiten mit einem ersten Teil 08/2017 und einem zweiten Teil 08/2018 gewährleistet werden kann, ist es wegen der zeitlichen Abläufe erforderlich, das Bauleitplanverfahren jetzt zu beginnen.

Die Baukosten werden sich in der Größenordnung von ca. 5.000.000 Mio. € bewegen. Die Honorarkosten werden über 211.000 € ausmachen, so dass eine europaweite Ausschreibung der Architektenleistung mit vorgeschaltetem Interessenbekundungsverfahren kurzfristig einzuleiten sein wird. Detailliert wird auf das VOF-Verfahren und dessen zeitliche Abläufe eingegangen.

 

Nach Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens wird das Architektenbüro auf der Grundlage der vorgegebenen Vorgaben von einem Gremium ausgewählt. Das Gremium wird paritätisch besetzt sein und sich aus Vertretern der Verwaltung, der Schulleitung und der Elternschaft zusammensetzen.

Der benannte zeitliche Vorlauf der Architektenauswahl ist erforderlich, damit die Architektenbeauftragung Ende Oktober 2015 erfolgen kann.

 

Erreicht werden soll, dass Bauleitplanverfahren und Bauantrag in ungefähr einem Jahr zeitgleich fertig werden, so dass für das Bauvorhaben die Ausschreibungen vorgenommen werden können.

 

Erforderlich ist, dass in dem bis zum 01.08.2017 fertiggestellten 1. BA der Schulbetrieb aufgenommen werden kann.

 

Der Standort des Erweiterungsbaus innerhalb des Geltungsbereiches wird noch einmal aufgezeigt.

 

Der örtlichen Presse war auch zu entnehmen, dass der Landkreis Lüneburg die Idee entwickelt habe und verfolgt, eine Sporthalle zu bauen. Der Standort der Sporthalle ist angedacht ebenfalls in der Nähe des Johanneums auf den angrenzenden Ackerflächen. Dem Zeitungsartikel war jedoch auch zu entnehmen, dass es seitens des Landkreises noch keinen Beschluss darüber gäbe, dass eine solche Sporthalle an dieser Stelle auch gebaut werde. Demzufolge gäbe es auch keine Baupläne oder Kostenermittlungen und zur Art der Finanzierung be es auch noch keine Aussagen.

 

Derzeit hat der Landkreis nur einen Betrag von 120.000 € in den Haushalt 2015 eingestellt, um damit eine Machbarkeitsstudie zu beauftragen, um die vorgenannten Kriterien abzuklären.

 

Aus dem Vorgenannten erklärt sich auch, warum der Erweiterungsbau Johanneum und die Sporthalle des Landkreises sich nicht in einem gemeinsamen Bebauungsplanverfahren entwickeln lassen. Ein Bauleitplanverfahren für die Sporthalle einzuleiten macht nur Sinn, wenn die Machbarkeitsstudie unter Benennung des aufgezeigten Standortes zu den entsprechenden Ergebnissen gelangt.

 

Ein Flächennutzungsplanänderungsverfahren für den Bebauungsplan „Erweiterung Johanneum“ braucht nicht eingeleitet zu werden, weil die Flächen des Geltungsbereiches bis auf kleinere Randbereiche bereits als Flächen für den Gemeinbedarf festgeschrieben seien.

 

rgermeister Meihsieschte wissen, ob mit Restriktionen aus dem Naturschutzbereich an dieser Stelle zu rechnen sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass dies im Moment noch nicht absehbar sei. Selbstverständlich wird man sich mit dem, was man dort vorfindet, konkret auseinandersetzen. Über Flora und Fauna werden begleitend Fachgutachten zu beauftragen sein, wonach sich die Verbände dann einbringen können.

 

Es ist davon auszugehen, dass die Verbände sich in das Verfahren einbringen und auf ihre Umweltbelange hinweisen werden. Dies ist auch Grund mit dafür, jetzt in das Bauleitplanverfahren einzusteigen, damit man sich in aller Ruhe mit alle dem, was die Träger öffentlicher Belange vortragen, auseinandersetzen kann.

 

Ratsherr Kuhnchte wissen, ob es sich schon abschätzen lässt, wie viel zusätzliche Räume das Johanneum benötigen wird.

 

Oberbürgermeister Mädge geht davon aus, dass der zusätzliche Raumbedarf sich auf 10 15 Räume beziffern lässt. Er erinnert daran, dass letztendlich 10 Schulklassen von der IGS Kaltenmoor wieder zurückzunehmen sind.

 

Letztendlich muss der Raumbedarf mit der Schulleitung abgestimmt werden. Erste Gespräche hierzu haben stattgefunden. Für über 70 80 % des Bedarfs konnte schon eine Einigung erzielt werden. Die restlichen 20 % sollten erst dann festgelegt werden, wenn ein Architektenbüro beauftragt wurde.

 

Ratsherr Kuhnlt die vorgetragenen Angaben von ca. 5 Mio. € an Kosten und 10 15 Räumen für zu vage, als dass man sich über die Notwendigkeit ein Bild machen könne.

 

Oberbürgermeister Mädge erinnert in diesem Zusammenhang an die letztjährigen Beratungen zum Haushalt, zu denen Ratsherr Kuhn nicht anwesend war. Bei diesen Beratungen wurde ausgeführt, dass für Sanierung der vorhandenen Bausubstanz des Johanneums ca. 8 9 Mio. € aufzuwenden sein werden.

 

Fachbereichsleiter Koplin ergänzt, dass über die jetzt angeführten ca. 5 Mio. €r den Erweiterungsbau in der mittelfristigen Planung bis 2020 weit mehr Mittel für die Sanierung der vorhandenen Bausubstanz investiert werden müssen. Genannt seien hierbei u.a. die Belange energetische Sanierung, Inklusion und Brandschutz.

 

Ratsherr Salewski weist darauf hin, dass im Schulausschuss sowohl über die Kosten als auch über den Raumbedarf hinreichend seitens der Verwaltung vorgetragen wurde.

Innerhalb seiner Fraktion wurde auch über die Thematik Sporthalle gesprochen. Unter den bereits benannten Vorzeichen hat sich seine Fraktion entschlossen, der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise zu folgen und zwei getrennte Bauleitplanverfahren vorzusehen.

 

Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht noch einmal, dass die IGS Kaltenmoor in die Oberstufe geht. Ggfls. wird die Oberstufe dabei 4zügig. Dies ist seit Jahren auch bekannt und in der Diskussion. Desweiteren ist auch die Rückkehr zur G 9 in der Diskussion, für die dann ab 2020 zusätzliche Räume benötigt werden. Hinzu kommt Neubau und lt. Prognose der Schülerentwicklung, dass das Johanneum zukünftig 5zügig sein wird.

Hinzuzurechnen sind hierzu noch Mensabereich, Gruppenräume und Außenflächen. Zusätzlich müsste der vorhandene Gebäudekomplex aus den 70er Jahren energetisch saniert werden, ebenso wird man sich des Themas Inklusion annehmen müssen.

 

Mit der Schulleitung wurde eine Verständigung dahingehend erzielt, dass zunächst schwerpunktmäßig der Neubau angegangen werden soll.

Sollte in dem neu aufgelegten Programm des Bundes, das als einen Schwerpunkt energetische Sanierung beinhaltet, Mittel eingeworben werden können, sollten diese für energetische Sanierungen im Schulbereich eingesetzt werden.

 

Ratsfrau Schellmann erinnert daran, dass man schon vor längerer Zeit voraussehen konnte, dass es sich so entwickeln würde. Insofern ist dies keine Überraschung. Auch sie stimmt der Vorgehensweise zu.

 

Von Interesse ist für sie, welche Flächen von dem Schulneubau nicht betroffen sein werden und welche Flächen im Flächennutzungsplan einer anderen Nutzung zugeschrieben werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert nochmals, dass es sich um marginale Randbereiche handelt.

 

Bereichsleiter Eberhard ergänzt, dass man nur dann tätig werden müsste, wenn diese Randflächen auch für Schulzwecke in Anspruch genommen werden sollten, was hier aber nicht der Fall ist.

 

Oberbürgermeister Mädge erinnert daran, dass bereits in den 60 70iger Jahren vorausschauend geplant wurde. Die im Plan violett dargestellte Fläche war bereits damals für Schulzwecke vorgesehen. Seinerzeit war an dieser Stelle die Anlegung eines Sportplatzes angedacht. Da dieser Bereich feucht ist und deshalb Bodenaustausch erforderlich wäre und finanzielle Mittel auch nicht für die Anlage eines Sportplatzes zur Verfügung standen, wurde das Vorhaben in der Vergangenheit mehrfach geschoben. Der Sportplatzbedarf ist durch die Sportplatzanlage des LSV abgedeckt.

Derzeit sind die Flächen, die sich alle im Eigentum der Stadt befinden, an die landwirtschaftliche Berufsschule verpachtet. Gespräche über die Aufhebung der Pachtverhältnisse wurden zwischenzeitlich mit dem Landkreis geführt.

 

Hinsichtlich der stufenweisen Rückführung der Klassen des Johanneums sind beide Schulleitungen im Gespräch.

 

Die Sanierung des Gymnasiums Wilhelm-Raabe-Schule mit geschätzten Kosten von ca. 3 Mio. € wird ähnlich wie hier mit vorgeschaltetem VOF-Verfahren abgewickelt werden.

 

Anders im Gymnasium Herderschule. Hier ist die Sanierung weitestgehend abgeschlossen. Die Räumlichkeiten der Schule sind durchsaniert. Ausstehen noch die Aula und die Fassadensanierung.

 

Ratsfrau Puschmann geht auch davon aus, dass auf absehbare Zeit die Schülerzahlen weiterhin wachsen werden. Für sie stellt sich hierbei trotzdem die Frage, wie baulich darauf reagiert wird, wenn die Schülerzahlen etwa in 20 Jahren wieder rückläufig sein könnten. Beispiele aus Holland zeigen, dass dort eine Nachnutzung von nicht mehr benötigten Schulräumen durch Wohnen stattfindet.

 

Oberbürgermeister Mädgehrt aus, dass man sich in der Verwaltung auch darüber Gedanken gemacht habe, wie bei erforderlichen An- und Umbauten sich eine zukünftige Nutzung darstellen lassen könne, wenn die Räume für Schulzwecke entbehrlich werden. Eine anschließende Wohnnutzung lässt sich hierbei wirtschaftlich nicht darstellen.

 

Einer der Diskussionpunkte bei anstehendem Neubau am Johanneum mit der Schulleitung besteht darin, dass wir vom Grundsatz her zukünftig nur noch 60 % konventionell Stein auf Stein bauen. Der restliche Baukörper soll aus Leichtbauelementen, Mobilteilen oder anderen Bauformen realisiert werden. Hierbei ist in der Zukunft, wenn der Bedarf nicht mehr vorhanden ist, eher an Rückbau als an Umnutzung gedacht. Diese Vorgabe soll zukünftig bei allen Anbauten zum Tragen kommen. Als Lebensdauer für diese Elemente wird ein Zeitraum von 20 30 Jahren zugrunde gelegt. Hierzu werden die beauftragten Architekten gefordert sein. Ins Auge gefasst ist, evtl. mit den Leichtbauelementen zu beginnen, damit rechtzeitig zum Schuljahresbeginn 2017 der I. BA soweit abgeschlossen werden kann, dass der Schulbetrieb aufgenommen werden kann.

Die Frage, welche Vorstellungen hinsichtlich Nachnutzung bzw. Rückbau bestehen, wird auch von der Kommunalaufsicht hinterfragt.

 

Hingewiesen wird darauf, dass notwendig werdende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zeit- und ortsnah durchgeführt werden könnten. Es bietet sich an, den dort unmittelbar angrenzenden Schiergraben aufzuwerten.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 


Beigeordneter Dörbaum verliest den Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

  1. r den in der Anlage dargestellten Bereich südlich des Johanneums wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 161 eingeleitet. Der Bebauungsplan bekommt die Bezeichnung „Erweiterung Johanneum“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2. Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung von Bauflächen für einen neuen Erweiterungs­bau für das Johanneum sowie für die Erschließung.
  3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuhren.

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

  Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 7_BPlan Nr. 161 Erweiterung Johanneum (540 KB)