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Vorlage - VO/6079/15  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 153 I "Hanseviertel-Ost-Wohnen"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, Tobias
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
16.03.2015 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Auf einem großen Teil der ehemaligen Schlieffen Kaserne entwickelt sich das Hanseviertel als ein modernes innerstädtisches Wohngebiet. Der erste Bauabschnitt wurde fertig gestellt. Derzeit läuft die Entwicklung des zweiten Bauabschnittes, für den der Bebauungsplan Nr. 129 „Schlieffen-Park“ bereits einmal geändert wurde.

 

Im Jahr 2013 wurde ein Aufstellungsbeschluss (VO/5016/13) für den Bebauungsplan Nr. 153 „Hanseviertel-Ost“ für die noch verbleibende Fläche der Schlieffen-Kaserne gefasst, um die dortige Entwicklung (Dritter Abschnitt) anzuschieben.

 

Seit dem haben der Oberbürgermeister und die Verwaltung intensive Gespräche mit dem Verteidigungsministerium und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) geführt, um eine Freigabe der Flächen aus der militärischen Nutzung zu erreichen. Die militärische Nutzung und auch der bisherige Bedarf der Bundespolizei für die Castor-Einsätze ist beendet worden. Im vergangenen Jahr haben bereits Gespräche mit der BIMA über den Verkauf der Immobilie begonnen.

 

Die Hansestadt ist bestrebt, die vorhandene Bausubstanz zu erhalten und ist auf der Suche nach Interessenten, die neue Nutzungen in den Gebäuden unterbringen wollen.

 

Für die weitere Entwicklung zeigt sich nun, dass es sinnvoll ist, die Gesamtflächen in drei Abschnitte zu teilen, da eine Entwicklung in unterschiedlichen Geschwindigkeiten möglich wird:

a)      Die Gebäude an der Bleckeder Landstraße können bereits sehr schnell für eine Umnutzung bereitgestellt werden. Erforderliche Baugenehmigungen zur Umnutzung könnten bereits heute nach § 34 BauGB erteilt werden. Es wird eine gemischte Nutzung erwartet.

 

b)      Der Bereich zwischen Bleckeder Landstraße und Lübecker Straße ist überwiegend für eine Wohnbebauung vorgesehen. Dieser Bereich hat in der weiteren Entwicklung Priorität.

 

c)      Der dritte Bereich liegt nahe an der Ostumgehung. Hier laufen die Planungen für den Bau der A 39. Auf der Fläche befinden sich überwiegend alte Fahrzeughallen, die nur teilweise einer neuen Nutzung zugeführt werden können. Derzeit nutzt die Hansestadt zwei Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen. Aufgrund der Schallimmissionen und der nicht absehbaren Planungsabläufe für die Autobahn, kann diese Fläche nicht so schnell entwickelt werden, wie die westlich gelegenen Flächen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den bisherigen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit seinem großen Geltungsbereich aufzuheben und stattdessen zwei getrennte Bauleitplanverfahren für die Flächen b) und c) mit kleineren Geltungsbereichen durchzuführen.

 

Der Geltungsbereich der Fläche b) liegt östlich des Behördenzentrums-Ost, zwischen der Lübecker Straße und der vorhandenen Erschließungsstraße innerhalb der Kaserne. Er hat eine Fläche von ca. 9,1 ha. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus der zeichnerischen Darstellung.

 

Ziel der Planung ist Flächen für Wohn- und Mischgebiete auszuweisen und entsprechende Erschließungsflächen zu sichern.

 

Der Bebauungsplan bekommt die Bezeichnung „Hanseviertel-Ost-Wohnen“ und die Nr. 153 Teil I.

 

An den Bebauungsplan schließt sich östlich der zweite Teil mit der Nr. 153 Teil II an.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist im Rahmen des Planverfahrens eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BPlan 153 I Hanseviertel-Ost-Wohnen 24-02-2015 utm Beschlussvorlage (308 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht_Bauleitplanverfahren I (12 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 153 „Hanseviertel-Ost“ vom 26.03.2013 wird aufgehoben. Das Verfahren wird ersetzt durch getrennte Bauleitplanverfahren für zwei Teilbereiche.
  2. Gemäß § 2 BauGB wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 153 I „Hanseviertel-Ost-Wohnen“ neu eingeleitet. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  3. Ziel der Planung ist es, die Flächen für eine Nutzung als Wohn- und Mischgebiet vorzubereiten.
  4. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.