Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die Darstellung der Verwaltung zur Kenntnis und
erteilt der Stiftung Medien- und Onlinesucht die Anerkennung als freier Träger
der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.
Finanzielle
Aufwendungen sind mit dieser Anerkennung nicht verbunden.
03.11.2010 - Jugendhilfeausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die Darstellung der Verwaltung zur Kenntnis und
erteilt der Stiftung Medien- und Onlinesucht die Anerkennung als freier Träger
der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.
Finanzielle
Aufwendungen sind mit dieser Anerkennung nicht verbunden.