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Vorlage - VO/3864/10  

 
 
Betreff: Antrag auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII;
job.sozial GbR
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Otte, Marlis
Federführend:Bereich 55 - Zentrale Dienste der Jugendhilfe Bearbeiter/-in: Otte, Marlis
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
03.11.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Job.sozial betreibt seit 2006 die job.werkstatt. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme der Jugendberufshilfe im Rahmen der Jugendsozialarbeit gem. § 13 SGB VIII.

 

Es werden vorrangig folgende Aufgaben erfüllt:

-    Unterstützung von jungen Menschen mit multiplen Hemmnissen bei der Schul- und Berufsausbildung bzw. Integration.

 

-    Beratung und Begleitung zur Überwindung von individuellen Beeinträchtigungen.

 

-    Förderung von sozialpädagogisch begleiteten Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen.

 

-    Vorbereitung der Eingliederung in die Arbeitswelt und der sozialen Integration in Schule, Beruf bzw. Arbeit.

 

Diese Arbeitswelt bezogene Jugendsozialarbeit wird durch die Arge Lüneburg finanziert und leistet durch ihre verschiedenen Maßnahmen einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Aufgabenerfüllung der Jugendhilfe gem. § SGB VIII. Die im Rahmen der Jugendsozialarbeit formulierten Ziele werden auch aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erfüllt.

 

Job.sozial GbR ist eine jeweils 50 %ige Tochtergesellschaft der AWOCADO Service gGmbH und der neuen arbeit lüneburg-uelzen gGmbH, die wiederum beide in ihren Spitzenorganisationen – Arbeiterwohlfahrt und Diakonisches Werk – organisiert sind.

 

Um auf dem Gebiet der Arbeitswelt bezogenen Jugendarbeit sich weiterentwickeln zu können, beantragen die Gesellschafter für job.sozial die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe.

 

Die Geschäftsführer sind darüber informiert, dass mit der alleinigen Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe keine finanziellen Mittel verbunden sind. Die Geschäftsführer von AWOCADO Service und neue arbeit werden die Gelegenheit haben, im Rahmen der Jugendhilfeausschusssitzung ihre Arbeit detaillierter vorzustellen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         50,--

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Darstellung der Verwaltung zur Kenntnis und teilt job.sozial GbR, vertreten durch die Geschäftsführer AWOCADO-Service und neue arbeit Lüneburg-Uelzen, die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.

 

Finanzielle Aufwendungen sind mit dieser Anerkennung nicht verbunden.