Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Ortsbürgermeister
Schultz berichtet, dass es sich bei dem Naturkindergarten um keine Kita im üblichen
Sinn handelt, sondern um eine Elterninitiative, die mit viel Engagement und
sehr geringen Betriebskosten wertvolle pädagogische Arbeit leistet. Frau
Rudolph lobt dieses Engagement und erkundigt sich, wie der Verein an das
Grundstück gekommen ist und warum die Betriebskosten rückwirkend gezahlt werden
sollen. Herr
Kirch informiert, dass das Grundstück lediglich zur kostenlosen Nutzung durch
eine Privatperson gestellt wird. Die rückwirkende Genehmigung zum 01.09.2009
soll erfolgen, weil auch die Landesschulbehörde zu diesem Termin die
Betriebserlaubnis ausgesprochen hat. Da
auch Frau Baumgarten die Rückwirkung der Vereinbarung kritisch sieht, ergänzt
Herr Koch, dass die freien Träger aus Gleichbehandlungsgründen grundsätzlich
sogar einen Rechtsanspruch auf den Betriebskostenzuschuss haben, sofern sich
deren Angebot im Rahmen der Kita-Bedarfsplanung hält und hier lediglich die
klärungsbedürftigen Umstände dazu geführt haben, dass diese Vereinbarung erst
nach so langer Zeit geschlossen wird. Herr
Soldan bekräftigt, dass es einer privaten Initiative nicht zu Lasten gelegt
werden darf, wenn der Verwaltungsweg eine schnellere Bearbeitung verhindert. Beschluss: Der
Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig mit dem „Verein
Naturkindergarten Lüneburg e. V.“ einen Betriebsführungsvertrag für die
Kindertagesstätte im Ochtmisser Wald abzuschließen. Die Vertragsbedingungen
sollen den in der Anlage zur Sitzungsvorlage enthaltenen Bestimmungen
entsprechen. Die Prüfung, ob für die Zukunft eine Erweiterung der Einrichtung
in Betracht kommt, soll zu gegebener Zeit und unter Berücksichtigung der
Gesamtversorgungssituation in Lüneburg erfolgen. |
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