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Vorlage - VO/3831/10  

 
 
Betreff: Antrag auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII;
Stiftung Medien- und Onlinesucht
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 55 - Zentrale Dienste der Jugendhilfe Bearbeiter/-in: Otte, Marlis
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
03.11.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Stiftung Medien- und Onlinesucht wurde im September 2007 von der Freien und Hansestadt Hamburg anerkannt. Die Stiftung hat ihren Sitz in Hamburg.

 

2008 wurde seitens der Stiftung die Fachstelle für Medien assoziierte Störungen in Lüneburg, Enge Str. 1, aufgebaut.

 

Aufgaben der Fachstelle sind:

-    Präventive und therapeutische Maßnahmen zur Bekämpfung der Medien- und Onlinesucht zu entwickeln.

 

-    Präventionsseminare für Schüler, Lehrer und Eltern durchführen.

 

-    Einzelberatung von Kindern und Jugendlichen.

 

-    Coaching für Familien.

 

-    Beratung und Begleitung von Eltern betroffener Kinder und Jugendlicher.

 

-    Schulungen für präventive Arbeit in Kindertagesstätten und Schulen.

 

-    Entwicklung der Medienkompetenz von Helfersystemen.

 

-    Mädchen und Jungen präventiv in ihrem Nutzerverhalten stärken und sie für mögliche Risiken sensibilisieren.

 

Die Fachstelle der Stiftung Medien- und Onlinesucht hat aktuell ein Konzept „Jungen auf Identitätssuche zwischen realen und medialen Welten“ in der Latenzphase und Vorpubertät entwickelt und will es Anfang 2011 umsetzen. Parallel dazu gibt es spezielle Angebote für Mädchen. Beide Angebote richten sich an Grundschülerinnen und Grundschüler. Die Resonanz auf die Angebote ist seitens der Schulen gut.

 

Die Vertreterinnen und Vertreter der Stiftung bzw. der Fachstelle sind sehr an der Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg interessiert. Sie beantragen daher die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe.

 

Die Stiftung Medien- und Onlinesucht ist darüber informiert, dass mit einer Anerkennung keine Leistung von finanziellen Mitteln verbunden ist.

 

Die Vorstandsvorsitzenden der Stiftung werden die Gelegenheit haben, im Rahmen der Jugendhilfeausschuss-Sitzung ihre Arbeit detaillierter vorzustellen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         50,--

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Darstellung der Verwaltung zur Kenntnis und erteilt der Stiftung Medien- und Onlinesucht die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.

 

Finanzielle Aufwendungen sind mit dieser Anerkennung nicht verbunden.