Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die
Stiftung Medien- und Onlinesucht wurde im September 2007 von der Freien und
Hansestadt Hamburg anerkannt. Die Stiftung hat ihren Sitz in Hamburg. 2008
wurde seitens der Stiftung die Fachstelle für Medien assoziierte Störungen in
Lüneburg, Enge Str. 1, aufgebaut. Aufgaben
der Fachstelle sind: - Präventive und therapeutische Maßnahmen zur
Bekämpfung der Medien- und Onlinesucht zu entwickeln. - Präventionsseminare für Schüler, Lehrer und
Eltern durchführen. - Einzelberatung von Kindern und Jugendlichen. - Coaching für Familien. - Beratung und Begleitung von Eltern
betroffener Kinder und Jugendlicher. - Schulungen für präventive Arbeit in
Kindertagesstätten und Schulen. - Entwicklung der Medienkompetenz von
Helfersystemen. - Mädchen und Jungen präventiv in ihrem
Nutzerverhalten stärken und sie für mögliche Risiken sensibilisieren. Die Fachstelle der Stiftung Medien- und Onlinesucht
hat aktuell ein Konzept „Jungen auf Identitätssuche zwischen realen und
medialen Welten“ in der Latenzphase und Vorpubertät entwickelt und will
es Anfang 2011 umsetzen. Parallel dazu gibt es spezielle Angebote für Mädchen.
Beide Angebote richten sich an Grundschülerinnen und Grundschüler. Die Resonanz
auf die Angebote ist seitens der Schulen gut. Die Vertreterinnen und Vertreter der Stiftung bzw.
der Fachstelle sind sehr an der Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe der
Hansestadt und des Landkreises Lüneburg interessiert. Sie beantragen daher die
Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe. Die Stiftung Medien- und Onlinesucht ist darüber
informiert, dass mit einer Anerkennung keine Leistung von finanziellen Mitteln
verbunden ist. Die Vorstandsvorsitzenden der Stiftung werden die
Gelegenheit haben, im Rahmen der Jugendhilfeausschuss-Sitzung ihre Arbeit
detaillierter vorzustellen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,-- aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die Darstellung der Verwaltung zur Kenntnis und
erteilt der Stiftung Medien- und Onlinesucht die Anerkennung als freier Träger
der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII. Finanzielle
Aufwendungen sind mit dieser Anerkennung nicht verbunden. |
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