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Sachverhalt: Der Haushaltsplanentwurf für den Haushalt 2011 liegt nunmehr vor. Es gibt in diesem Haushaltsplan 2011 bei der Mittelplanung der Jugendhilfe eine grundlegende Änderung. Erstmalig werden in 2011 die Erstattungen des Landkreises nach § 3 des Finanzvertrages zwischen der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg den entsprechenden Produkten zugeordnet, in denen der erstattungsfähige Zweckaufwand entstanden ist. Zweckaufwand i.S. des § 3 Abs. 1 des Finanzvertrages ist der um die Erträge und Erstattungen Dritter geminderte Aufwand. Eine Liste der entsprechenden Kostenträger der Jugendhilfe ist als Anlage beigefügt. Damit erklärt sich die Differenz beim Gesamthaushalt „Teilhaushalte“ zwischen den Ansätzen 2010 und 2011 bei den Teilfinanzplänen 50010 – Familie und Bildung – und 5100 – Regionalbereiche Familie und Bildung- . Größere finanzielle Auswirkungen bei einzelnen Teilhaushalten werden in einem mündlichen Vortrag der Verwaltung gesondert erläutert. Bei der Durchsicht des Haushaltsplanentwurfes haben sich noch einige Änderungen ergeben. Diese Änderungen werden als Tischvorlage zur Kenntnis vorgelegt werden. Folgende Seiten des Haushaltsplanentwurfes betreffen die Produkte der Jugendhilfe: Seite 313 – 319 Seite 339 - 414
Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,--
aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Liste der Kostenträger der erstattungsfähigen
Jugendhilfeleistungen
Beschlussvorschlag: Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die Haushaltsplanung
der Verwaltung im Bereich der Jugendhilfe für das Haushaltsjahr 2011 mit
den Ergänzungen der Tischvorlage zustimmend zur Kenntnis. |
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