Der
Geltungsbereich der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich
„An der Wittenberger Bahn“ wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss
- wie zeichnerisch dargestellt - geändert.
Der
Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), für die
56. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wittenberger Bahn“
einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung die frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit durch Aushang durchzuführen. Zeitparallel soll
die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
(1) BauGB durchgeführt werden.
20.09.2010 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.