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Auszug - Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Im Häcklinger Dorfe"; Beschluss über eingegangene Stellungnahmen und Satzungsbeschluss  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 20.09.2010    
Zeit: 15:00 - 18:35 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/3751/10 Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Im Häcklinger Dorfe";
Beschluss über eingegangene Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Neumann
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann gibt anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes einen Überblick über den derzeitigen Stand des Verfahrens.

 

Herr Neumann – Bereich 61 – geht ergänzend auf die bisher durchgeführten Verfahrensschritte ein. Er erinnert in diesem Zusammenhang an die durchgeführten Beratungen im Ausschuss wo zu dem Thema vorgetragen wurde, welche Flächen in dem Bereich der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung einbezogen werden sollten. Anlässlich durchgeführter Ortsbesichtigungen wurden insbesondere die Grundstücke erfasst, die bereits jetzt schon baulich geprägt sind.

Im vereinfachten Verfahren erfolgte eine 4-wöchige Auslegungszeit.

Auf die in diesem Zeitraum eingegangene Stellungnahmen wird eingegangen.

Planerisch wurde hierbei die Flächen aufgezeigt, die nach § 34 BauGB zu beurteilen sein werden. In Abgrenzung hierzu wurden die Flächen dargestellt, die nach § 35 BauGB im Außenbereich liegen. Nach Erlangung der Rechtskraft der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung ist der Gesamtbereich des OT Häcklingen planerisch abgedeckt. Hierdurch wird erreicht, dass zukünftig in allen Bereichen eine Gleichbehandlung von Antragstellern gewährleistet ist.

In die Planungen und den Abwägungsprozess wurde der Ortsvorsteher von Häcklingen eingebunden, ebenso wie der Landkreis Lüneburg als Untere Naturschutzbehörde. Auf die Belange des Naturschutzes sowie die Festlegungen von bei einer Bebauung vorzunehmenden Ausgleichsmaßnahmen wird eingegangen.

 

Beigeordnete Schellmann  geht ein auf die Aussagen des NABU in der von ihm vorgetragenen Stellungnahme. Sie hält es zwar für machbar, die Randbereiche in diesem Bereich zu begradigen, andererseits verdeutlicht sie, dass der OT in diesem Bereich in früheren Jahren nicht gradlinig, sondern eher ellipsenförmig in den Außenbereich überging. Durch die geplante gradlinige Begrenzung wird nach ihrer Ansicht zu stark in den jetzt noch als Außenbereich zählenden Landschaft eingegriffen. Wenn sie auch die Begehrlichkeiten der direkten Anlieger verstehen kann, so wird mit einer gradlinigen Abgrenzung zum Außenbereich jedoch ein grundsätzlicher Fehler begangen.

Sie weist darauf hin, dass der NABU sich in seiner Stellungnahmen dafür ausspricht, bezüglich der Ortsrandgestaltung eine individuelle Betrachtung an den Tag zu legen. Für sie wäre es wünschenswert, wenn man sich diesen Vorstellungen anschließen würde.

 

Dr. Plath – Ortsvorsteher Häcklingen – bestätigt, dass er bereits seit über einem Jahr in die Planung eingebunden sei. Er habe seit dieser Zeit quasi mit allen Anliegern gesprochen und keinen Widerspruch gegen die Aufstellung einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung aufgenommen. Erst in den letzten Wochen ist ihm der von Beigeordneter Schellmann zitierte Widerspruch bekannt geworden. Die darin geschilderten Argumente, die Stadt würde in  diesem Bereich nicht sensibel genug in Abgrenzung zur freien Landschaft umgehen, kann er so nicht teilen.

Er selbst als Ortsvorsteher hat keine Einwendungen gegen die von der Verwaltung erarbeitete Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung für den angesprochenen Bereich.

 

Ratsherr Meihsies geht ebenfalls auf die vom BUND eingereichte Stellungnahme ein. Der BUND hält es für bedenklich, die Flurstücke 106/11 und 106/12 in den Geltungsbereich der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung einzubeziehen. Ihn interessiert, warum seitens der Verwaltung dieses vorgesehen sei.

 

Herr Neumann – Bereich 61 – zeigt anhand eines Lageplans die Grundstückgrenzen auf. Die angesprochenen Flächen wurden anlässlich einer Ortsbesichtigung inspiziert. Hierbei wurde festgestellt, dass die gärtnerische Nutzung dieser Flächen bis an den Oelzebach heranreicht.

Wie bereits ausgeführt, werden jedoch nur Flächen in den Geltungsbereich einbezogen, die baulich vorgeprägt sind. Bei den angesprochenen Flächen handelt es sich um Flächen, die auch ohne eine Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung quasi als Innenbereich planerisch zu betrachten wären. Auch wenn hier in 2. Reihe ein Haus hineingebaut werden würde, müssten trotzdem auch andere baurechtliche Kriterien eingehalten werden, wozu auch eine gesicherte Erschließung gehört. Die Zulässigkeit eines Vorhabens bedeutet aber nicht automatisch, dass dort eine Bebauung stattfinden soll. Die Prüfung der Zulässigkeit einer Bebauung würde an dieser Stelle auch ohne die Satzung nach § 34 BauGB vorgenommen werden.

 

Ratsherr Meihsies möchte ergänzend wissen, ob an dieser Stelle eine Bebauung auch möglich wäre, wenn für diesen Teilbereich die blauen Flächen herausgenommen und somit nicht mehr in den Geltungsbereich der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung fallen würden.

 

Herr Neumann – Bereich 61 – erklärt hierzu, dass, wenn man diese Flächen nicht einbeziehen würde, für diese Flächen dann auch kein Baurecht entstehen würde.

 

Oberbürgermeister Mädge stellt ergänzend klar, dass es sich bei der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung letztendlich nur um die Bereinigung von den in den 70er und 80er Jahren des letzten Jahrhunderts nachgegebenen Wünschen Bauwilliger handelt. Wenn denn Fehler begangen wurden, so sind diese auf diesen Zeitraum zurückzuführen, in dem man dem Streben nach immer weiterer Ausdehnung des OT in diesem Bereich nachgegeben hat. An dieser Stelle eine Abrundung vorzunehmen schützt zukünftig vor Diskussionen. Mit dieser Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung wird jetzt eine Grenze definiert, bis zu der eine Bebauung zukünftig zulässig sein wird.

Er verdeutlicht in diesem Zusammenhang, dass auch im Bereich des Altdorfes Häcklingen Ende der 80er und 90er Jahre des letzten Jahrhunderts Bauvorhaben zugelassen wurden, die in der heutigen Zeit anders zu betrachten wären. Erst seit Beginn des Jahres 2000 wird seitens der Verwaltung restriktiver mit Bauanträgen umgegangen.

Er erinnert daran, dass die Abgrenzung nach Westen schon immer in der Diskussion stand. Von der Historie aus betrachtet, sichert die Satzung letztendlich den Altbestand in der Bebauung des OT und schafft klare Grenzen über das, was zukünftig in der Bebauung in diesem Bereich möglich ist und was nicht. Eine schleichende Entwicklung der Bebauung wird dadurch zukünftig unterbunden.

Er verdeutlicht in diesem Zusammenhang nochmals, warum die bereits mehrfach angesprochenen blauen Flächen in den Geltungsbereich der Satzung einbezogen werden.

 

Ratsherr Bruns weist daraufhin, dass für ihn wesentlicher Faktor dieser Satzung die Klarstellung sei. Die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung ermöglicht es der Verwaltung, hier eine klare Linie für eine § 34 BauGB Beurteilung anzuwenden. Dass hier eine gerade Linie, wie von Beigeordnete Schellmann ausgeführt bezogen werde, kann er nicht nachvollziehen. Aus der Abgrenzung zur freien Natur ist klar erkennbar, dass auch zukünftig eine den örtlichen Gegebenheiten folgender Verlauf der Grenzen des Geltungsbereiches gewählt wurde. Er hält die Satzung für ausgewogen und schlägt vor, wie von der Verwaltung vorbereitet, das Verfahren abzuschließen und einen Satzungsbeschluss anzustreben.

 

Beigeordneter Körner teilt die Ansicht von Ratsherrn Bruns. Er bestätigt der Verwaltung eine hervorragende Vorarbeit und Darstellung der Thematik. Auch er vertritt die Ansicht, dass durch die Abrundungssatzung für zukünftige Bauanträge hinsichtlich der Beurteilung die Probleme gelöst sein werden.

 

Ratsherr Schuler vertritt ebenso die Ansicht, dass die Zielsetzung, was mit der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung erreicht werden soll, hinreichend dargestellt wurde. Den Abschluss einer entsprechenden Satzung hält er für unterstützenswert.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum verliest den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlusstext und stellt ihn zur Abstimmung.

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei zwei Gegenstimmen (Beigeordnete Schellmann, Ratsherr Meihsies).