Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Bei der in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage
zeichnerisch beschriebene Fläche, die im wesentlichen im Norden von der
Altenbrückertorstraße, im Osten von der Bahntrasse nach Dannenberg, im Süden
vom Pirolweg sowie im Westen vom OHE-Lokschuppen sowie der Ilmenau und dem
Lösegraben begrenzt wird, handelt es sich im Wesentlichen um ehemalige
Bahnflächen, die im Zuge von Umstrukturierung der Deutschen Bahn aus der
Bahnnutzung genommen wurden, Teilflächen sind z. Z. noch gewerblich vermietet. Die Zentralität des Standortes gegenüber dem Lüneburger
Bahnhof und der historischen Lüneburger Altstadt sowie die landschaftlich
reizvolle Lage an Ilmenau und Lösegraben weist ein besonderes
Entwicklungspotential für verschiedene Nutzungen auf. Durch den Bebauungsplan
Nr. 100 "Wittenberger Bahn" und die zugehörige 56.
Flächennutzungsplan-änderung soll das größtenteils brachliegende Gelände in die
Lüneburger Stadtstruktur integriert und zu einem gemischten Quartier für Wohnen
und Arbeiten entwickelt werden. Um die planungsrechtlichen Voraussetzung für eine anderweitige
Nutzung zu schaffen, hat der Verwaltungsausschuss der Hansestadt am 21.04.2004
beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 100 „Wittenberger Bahn“ mit
örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung aufzustellen sowie den
Flächennutzungsplan für den Teilbereich „ Wittenberger Bahn“ in
einem 56. Änderungsverfahren entsprechend zu ändern. Der angesprochene Bereich ist für Bahnzwecke gewidmet und im
Flächennutzungsplan der Stadt überwiegend als Fläche für Bahnanlagen
dargestellt. Eine weitere diesbezügliche Nutzung ist innerhalb des
Geltungsbereiches voraussichtlich nur noch für eine Teilfläche erforderlich.
Seitens des Eigentümers aurelis und der OHE sind daher
Entbehrlichkeitsprüfungen und entsprechende bahnrechtliche Freistellungen /
Entwidmungen vorgesehen, so dass anschließend die Planungshoheit wieder auf die
Stadt übergehen würde. Der Geltungsbereich wurde gegenüber den Darstellungen
zum Aufstellungsbeschluss an die vorgesehene Entwicklung angepasst. Die Fläche der Wittenberger Bahn wurde am 19.5.2008 als
EFRE-Fördergebiet (Europäischer Fond für regionale Entwicklung) ausgewiesen. Nach Aufgabe der Bahnnutzungen soll eine geordnete
städtebauliche Entwicklung durch die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes für
den Teilbereich "An der Wittenberger Bahn" und den parallel
aufzustellenden gleichnamigen Bebauungsplan Nr. 100 einschließlich örtlicher
Bauvorschrift über die Gestaltung gesichert werden. Der Bebauungsplan soll dort
künftig durch entsprechende Festsetzungen insbesondere nicht störendes Gewerbe,
Dienstleistungen, Wohnen und eine Erschließung des Gebietes planungsrechtlich
ermöglichen. Zu den Bauleitplänen wird ein Umweltbericht erarbeitet. Der Bebauungsplan Nr. 100 "An der Wittenberger
Bahn" überlagert im Bereich der Friedrich-Ebert-Brücke westlich der
Ilmenau einen Teil der 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes 29/I vom
30.07.1982, in dem bisher öffentliche Verkehrsflächen und öffentliche
Grünflächen mit den Zweckbestimmungen „Parkanlage“ und
„Kleingärten“ festgesetzt sind. Der betroffene Teilbereich der
bisher rechtskräftigen 1. Änderung des Bebauungsplanes 29/I wird durch den
Bebauungsplan Nr. 100 "Wittenberger Bahn" aufgehoben und durch dessen
Festsetzungen ersetzt. Als zweiter Verfahrensschritt ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens der Beschluss i. S. von § 3(1) Abs. 1 BauGB über die Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zu fassen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan, Verfahrensübersicht, Begründung
Beschlussvorschlag: Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 100 „An der Wittenberger
Bahn“ wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss - wie zeichnerisch
dargestellt - geändert. Der
Bebauungsplan Nr. 100 "An der Wittenberger Bahn" überlagert im
Bereich der Friedrich-Ebert-Brücke westlich der Ilmenau einen Teil der 1.
Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes 29/I. Der betroffene Teilbereich
der bisher rechtskräftigen 1. Änderung des Bebauungsplanes 29/I wird durch den
Bebauungsplan Nr. 100 "Wittenberger Bahn" aufgehoben und durch dessen
Festsetzungen ersetzt. Der
Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), für den
Bebauungsplan Nr. 100 "An der Wittenberger Bahn" einschließlich
örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung die frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit durch Aushang durchzuführen. |
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