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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann gibt
einleitend einen Überblick über den derzeitigen Sachstand zum Beschluss über
die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Sie geht ein auf den im Jahre 2002
begonnenen Ablauf des Verfahrens (Anlage I). Für
diesen Bereich soll eine Planung durchgeführt werden mit der Zielrichtung, für
diese Flächen eine Erschließung zu ermöglichen und damit der Aurelis die
Möglichkeit einzuräumen, eine Vermarktung der Flächen vornehmen zu können. Herr
Jennrich – Stadtplaner, Büro PPL – führt aus, dass es sich beim
Plangebiet im Wesentlichen um ehemalige Bahnflächen, die im Zuge von
Umstrukturierung der Deutschen Bahn aus der Bahnnutzung herausgenommen wurden,
handelt. Durch
den Bebauungsplan Nr. 100 „An der Wittenberger Bahn“ soll das
größtenteils bereits brach liegengende Gelände in die Lüneburger Stadtstruktur
integriert und zu einem gemischten Quartier für Wohnen und Arbeiten entwickelt
werden. Anhand
einer Power-Point-Präsentation zeigt er „Den Anlass und Ziel der
Planung“ „Die aufzuhebenden Flächen
anderer Bebauungspläne“ „Das Ilmenau-FFH-Gebiet“ „Die Lärmsituation“ „Das Lärmkonzept“ „Das
Erschließungskonzept“ sowie „Das städtebauliche und
landespflegerische Konzept“ auf
(Anlage II). Ergänzend
geht er auf die städtebaulichen Daten ein und benennt die in die Planung
einbezogenen Büros, die sich mit den Themenkreisen Landschafts- und Freiraum-,
Lärm- und Entwässerungsplanung auseinandergesetzt haben. Des Weiteren werden
informativ Aussagen zu den auch weiterhin zu nutzenden Bahnflächen gegeben. Zusammenfassend
führt er aus, dass ca. 50.000 m² Wohnraumfläche vorgesehen sind, was ca. 450
– 500 Wohneinheiten (WE) entsprechen würde. Des Weiteren werden ca.
20.000 m² Bruttogeschossfläche für Gewerbe vorgesehen. Ratsherr
Kroll bittet darum,
dass ergänzend neben den ha-größen der einzelnen Flächen auch eine Aussage
dahingehend getroffen wird, wie lang und wie breit der Geltungsbereich des
B-Plans sein wird. Herr
Jennrich – Stadtplaner, Büro PPL – führt hierzu aus, dass der
Geltungsbereich des B-Plans eine Länge von 1,4 km und an der breitesten Stelle
150 m aufweist. Ratsherr
Meihsies merkt an,
dass die Entwicklung dieses Gebietes eine Herausforderung darstellt. Bezüglich
des Lärms interessiert ihn, ob in der Prognose die Entwicklung des
Bahnverkehres bezüglich des 3. Gleises berücksichtigt wurde. Herr
Jennrich – Stadtplaner, Büro PPL – erklärt hierzu, dass der Lärmgutachter in der Prognose die
Entwicklungszahlen der Bahn bis zum Jahre 2015 berücksichtigt habe. Über den darüber
hinausgehenden Zeitraum sind seitens der Bahn noch keine Zahlen zur Verfügung gestellt
worden. Ratsherr
Meihsies hält es
für notwendig, dass hinsichtlich der Lärmentwicklung Prognosezahlen zumindest
für einen Zeitraum bis zum Jahre 2020 Berücksichtigung finden sollten. Ihn
interessiert, ob seitens der Aurelis bereits vergleichbare Flächen anderenorts entwickelt
wurden und ob diese sich auch vermarkten ließen. Herr
Jansen – Aurelis – führt aus, dass die Aurelis im Jahre 2003 von der Deutschen
Bahn 30 Mio. m² Fläche übernommen habe. Die Flächen sind unterschiedlichster
Art und Lage. Die Fläche der Wittenberger Bahn liegt zentral zur Innenstadt
ausgerichtet und ist insofern für Gewerbeansiedlungen nicht ideal gelegen, da Gewerbeansiedlungen
in der Regel an der Peripherie der Gemeinden stattfindet. Dies hat auch mit der
verkehrlichen Erschließung zu tun. Es hat sich in den letzten 5 Jahren
herauskristallisiert, dass ähnlich wie die Fläche der Wittenberger Bahn
gelegenen Flächen in anderen Gebieten als Gewerbeflächen aus den dargelegten
Gründen nur sehr unzureichend zu vermarkten sind. Um
eine bessere Vermarktungsmöglichkeit zu erreichen ist die Aurelis deshalb bemüht,
für solche Bereiche eine gemischte Entwicklung aus Gewerbe und Wohnen
vorzusehen. Für den Bereich der Wittenberger Bahn lässt sich die Aussage
treffen, dass ca. 80 % der Flächen im Einflussbereich bezüglich des Lärms
gegenüber der Bahn liegen. Ratsherr
Meihsies merkt zu
den Ausführungen an, dass seine Frage, ob es bereits Vergleichsfälle bezüglich
der Entwicklung gegenüber anderen Flächen geben würde, nicht beantwortet wurde.
Wenn auch solche Flächen heute nicht benannt werden können, würde er es begrüßen,
wenn im Nachgang später hierzu noch einmal vorgetragen werden würde. Ergänzend
möchte er wissen, was die für die Erschließung erforderliche Brücke kosten und
wer hierzu die Kosten tragen wird. Oberbürgermeister
Mädge macht
deutlich, dass man sich heute am Anfang des Bauleitverfahrens befindet,
währenddessen von den Ausschussmitgliedern bereits zum jetzigen Zeitpunkt
Detailfragen gestellt werden, die so nicht zu beantworten sind. Er erinnert
daran, dass über das Gebiet der Wittenberger Bahn bereits zweimal im Ausschuss
Beratungen stattgefunden haben. Die
Kosten für die Brücke werden sich auf ca. 2 Mio. € belaufen, wovon aus
EU-Mitteln ca. 1,5 Mio. € bereitgestellt werden würden. Die verbleibenden
Restkosten wären von der Aurelis zu tragen. Die Trassenführung der Brücke, die
in weitem Bogen über die Ilmenau geführt
werden soll, wurde in diversen Vorgesprächen abgeklärt. Der Mittelabruf
der EU-Mittel ist bis zum Jahre 2013 möglich. Ohne die Bereitstellung der
EU-Mittel wird keine wirtschaftliche Nutzung der Flächen möglich sein. Bezüglich
der Erschließung führt er aus, dass sich wegen der entwickelnden Verkehre im
Bahnhofsumfeld der Einmündungsbereich Altenbrückertorstraße für den Bereich
Wittenberger Bahn verkehrlich geschlossen werden würde. Deshalb wurde für die
Brücke bereits eine Vorplanung vorgenommen. Alternative zu einer Brücke wäre
die Verkehre den Pirolweg hinunter unter die Bahnunterführung zu führen, was
jedoch verkehrlich unrealistisch wäre und Eingriffe in Natur und Landschaft
erforderlich machen würde. Von
der Anzahl der dort für möglich gehaltenen Wohneinheiten geht er eher davon aus,
dass eine Anzahl von 200 – 250 WE realistisch sein wird. Bezüglich
der Lärmwerte liegen für den Ausbau des 3. Gleises Lärmwerte hochgerechnet bis
2020 vor, die in diese Planung noch einzuarbeiten sein werden. Seitens
der Stadt als auch durch die Aurelis sind erhebliche Vorleistungen erbracht
worden, um für dieses Gebiet eine Umsetzung in eine Machbarkeit hineinzukommen.
Er verdeutlich
in diesem Zusammenhang, dass, wenn diese Fläche einer anderen wie auch immer
gearteten Nutzung zugeführt werden soll man nicht umhin kommt, die angesprochene
Brücke zu bauen. Die Chance, die Finanzierung über EU-Mittel vorzunehmen,
sollte nach seiner Ansicht genutzt werden. Er
verdeutlicht, dass es in der heutigen Sitzung darum geht, dass man für die
Änderung im F- und B-Planverfahren eine politische Beschlussfassung benötige.
Der zeitliche Druck besteht wegen des Brückenbauwerkes und des Interesses der
Aurelis bezüglich der Vermarktung der Flächen. Ratsherr
Bruns hält diese
Bauleitverfahren für eine spannende Geschichte im positiven Sinne. Viele seiner
Fragen haben sich durch den Vortrag bereits erledigt. Der Spannungsbogen
zwischen den Gegebenheiten der Örtlichkeit und der vorgetragenen Planung wurde
aufgezeigt. Die bisher durchgeführten Planungsschritte sind für ihn
nachvollziehbar. Bei Entwicklung
der Flächen ist eine positive Verknüpfung mit dem vorhandenen Bestand
erforderlich. Ansinnen sollte sein, die vorhandenen Brachflächen im positiven
Sinne zu entwickeln. Beigeordnete
Schellmann steht der Entwicklung des Geländes
grundsätzlich positiv gegenüber. Erschrocken ist sie jedoch über die zu
erwartende Lärmbelastung auch wenn hierfür noch kein Lärmgutachten vorliegt. Die
vorgesehenen Maßnahmen mit einer Riegelbebauung zur Lärmminderung überzeugen
sie nicht. Für sie stellt sich die Frage, ob es zwingend notwendig sei, an
dieser Stelle eine Wohnbebauung vorzunehmen. Sie geht davon aus, dass das
Brückenbauwerk nur für die Erschließung der vorgesehenen Bebauung erforderlich
sein wird. Wohnen ist für sie nur an den Stellen denkbar, wo sich die Fläche am
weitesten aufweitet. Sie
spricht sich dafür aus, dass man sich beim derzeitigen Stand des Verfahrens
noch nicht abschließend darauf festlegen sollte, was in diesem Gebiet
tatsächlich umgesetzt werden sollte. Oberbürgermeister
Mädge bringt in
Erinnerung, dass wie ausgeführt, das Brückenbauwerk größtenteils aus
EFRE-Mitteln finanziert wird. EFRE-Mittel dienen für die Entwicklung
schwachstrukturierter Gebiete. Fachbereichsleiterin
Böhme macht
deutlich, dass die Lärmthematik allen Beteiligten durchaus bewusst ist. Auch
sie weist darauf hin, dass man sich im bisherigen Verfahren ganz am Anfang
befindet und dass bewusst Varianten über die Verwertung der Flächen in
Überlegung sind. Inwieweit
die zu erwartenden Lärmbeeinträchtigungen zum Tragen kommen, muss zunächst
davon abhängig gemacht werden, was der zu beauftragende Lärmgutachter zu dieser
Thematik aussagt. Zurzeit wird davon ausgegangen, dass sich die Lärmthematik
auch bezüglich Wohnen in den Griff bekommen lässt. Sollte dies nicht der Fall
sein, wird man über eine Verwertung der Flächen anders zu befinden haben. Beigeordnete
Schellmann geht
davon aus, dass durch die Bebauung es durch die Reflexionen auch zu einer
Lärmzunahme auch für den Bereich Kaltenmoor kommen wird. Beigeordneter
Körner spricht sich
dafür aus, nicht alles so dramatisch zu sehen und vielmehr wie von der
Verwaltung vorgetragen, die anstehenden Themen im laufenden Verfahren in Ruhe
abzuarbeiten. Man sollte nicht schon im Vorfeld aller Überlegungen nur Bedenken
haben. Der vorgegebene Zeitrahmen lässt nach seiner Ansicht genügend Zeitraum,
das Bauleitverfahren in den bisher praktizierten Verfahren durchzuführen. Für
ihn ist von Interesse, ob der Verbleib der Eisenbahnfreunde in diesem Bereich
gesichert ist. Er spricht sich dafür aus, dass die Politik sich positiv für
einen Verbleib einsetzen sollte. Oberbürgermeister
Mädge bringt in
Erinnerung, dass bereits im Jahre 2004 für diesen Bereich ein einstimmiger Aufstellungsbeschluss
gefasst wurde, der Inhaltlich im Wesentlichen bereits das beinhaltete, was auch
noch heute gilt. Er
macht deutlich, dass bereits umfangreiche Voruntersuchungen durchgeführt
wurden. Verkehrlich wurde bereits ausgeführt, dass eine Anbindung nach Norden
an die Altenbrückertorstraße nicht mehr funktionieren würde und dass nach Süden
hin auch Belange eines dort bestehenden Landschaftsschutzgebietes sowie die
dort bestehende Wohnbebauung berücksichtigt werden muss. Eine verkehrliche
Anbindung des Gebietes über die Rampe von der Friedrich-Ebert-Brücke kommend scheidet
deshalb aus. Bewusst ist man sich der Tatsache, dass die Brücke aus
wirtschaftlichen Erwägungen her sich durch die Erschließung des Gebietes nicht
rechnen würde. Eben aus diesem Grunde wurde ein Antrag auf EFRE-Mittel gestellt.
Diese Verfahrensweise wurde im Ausschuss vorgetragen und zugestimmt. Er
erinnert daran, dass Zielsetzung des Rates war, eine innerorts liegende Brache
in der Entwicklung gegenüber einer Entwicklung in freie Flächen gehend
vorzuziehen ist. Das
die Entwicklung für dieses Gebiet sich schwierig gestaltet, ist allen bewusst. Jedoch
sollte man nicht schon in Vorfeld durch Vortragen aller möglichen Bedenken
zumindest eine Überprüfung einer Entwicklung vorgreifen. Alternative
zu einer Entwicklung wäre die Fläche brach liegen zu lassen und nur eine Nord-Süd-Radwegeverbindung
herzustellen. Zur
Frage, ob dort ein Mischgebiet entstehen soll oder nur Wohnen ermöglicht werden
soll, kann jeder selbst für sich entscheiden, ob er dort wohnen möchte oder
nicht. Wichtig ist in diesem Zusammenhang nur, dass die gesetzlich vorgegebenen
Lärmwerte eingehalten werden. Fest
steht, dass die Bahn die Flächen räumen wird und dass die Aurelis bemüht sein
wird, die Flächen zu vermarkten. Wenn sich eine Planung bezüglich einer
angestrebten Nutzung nicht umsetzen lässt, wird man nicht umhin kommen, dass
man seitens der Stadt mit der Aurelis Gespräche führen wird, inwieweit die
Stadt eine Nachnutzung der Flächen übernimmt. Er
spricht sich dafür aus, den Weg im Verfahren weiterzugehen und zu einer
Beschlussfassung über die Änderung zu kommen. Wenn bezüglich der Entwicklung
des Gebietes jedoch von allen Seiten
Bedenken geäußert werden, sollte man hier und heute zu der Planung auch
politisch „nein“ sagen. Zur
Frage des Verbleibs der Eisenbahnfreunde auf dem Gelände führt er aus, das
sowohl die Baulichkeiten als auch die
Gleisanlagen bauplanerisch abgesichert seien. Verdeutlicht wird in diesem
Zusammenhang auch, dass es sich für die Eisenbahnfreunde mehr um eine
finanzielle Frage handeln wird. Um die vorhandenen Baulichkeiten und die
Werkstatt nutzen zu können bedarf es eines Neubaues eines Werkstattgebäude, da
das bisher genutzte Gebäude u. a. baurechtlich unzulänglich ist. In Überlegung
stand auch, dass die Eisenbahnfreunde ein vorhandenes Werkstattgebäude in
Bleckede nutzen sollten. Diese Fragen sind jedoch noch offen. Eine Prüfung, inwieweit
den Eisenbahnfreunden mit EU-Mitteln geholfen werden kann, wurde negativ
beschieden. Als
Fazit kann festgehalten werden, dass ein Verbleib der Eisenbahnfreunde am
jetzigen Standort nicht an den Festsetzungen des B-Plans, sondern eher an den
nicht zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln scheitern kann. Er empfiehlt
nochmals dringend, den seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Weg zu gehen und
die notwendigen Beschlussfassungen vorzunehmen. Ratsherr
Meihsies spricht
sich dafür aus, wie vorgeschlagen den Weg weiter zu gehen. Aus dem Vortrag
waren die in der weiteren Planung zu beachtenden Zwangspunkte
herauskristallisiert worden. Er macht deutlich, dass seine Äußerungen nicht als
Bedenkenträger zu werten seien. Beigeordnete
Schellmann spricht
sich ebenfalls dafür aus, dass die Prüfung, was machbar ist, vorgenommen werden
sollte, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Sie weist in diesem Zusammenhang
darauf hin, dass die Ilmenau in Ihrem Flussbett in diesem Bereich verschoben
wurde. Sie gibt zu bedenken, dass das mit seinen Auswirkungen bei der Planung
berücksichtigt werden sollte. Zur
Frage der Trassierung der Brücke geht sie davon aus, dass das der schonendste
Eingriff in das FFH-Gebiet sei. Sie interessiert, wie lang das Brückenbauwerk
insgesamt sein wird. Oberbürgermeister
Mädge bestätigt,
dass mehrere Varianten bezüglich der Brücke im Vorfeld geprüft und die schonendste Variante in Abstimmung
mit der Unteren Naturschutzbehörde gewählt
wurde. Beigeordnete
Schellmann möchte wissen, wenn dieses Brückenbauwerk die
einzige Zufahrt in das Baugebiet werden soll, ob es bezüglich
Rettungsfahrzeugen auch Notausfahrten geben wird. Oberbürgermeister
Mädge weist darauf
hin, dass, wie in vergleichbaren anderen Gebieten auch, Notausfahrten
vorgesehen sein. Für diesen Bereich ist im Norden sowie im Süden eine
Notausfahrt eingeplant. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter
Dörbaum verliest
als Ausschussvorsitzender die Beschlussfassungen und stellt sie getrennt zur
Abstimmung. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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