Der Geltungsbereich der 68. Änderung des
Flächennutzungsplans wird entsprechend der Anlagen neu gefasst.
Der
Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB),
für die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes „Auf dem
Lüttmer“ die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch
Aushang durchzuführen.
Zeitparallel soll die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB durchgeführt werden.
20.09.2010 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.