Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen zur Aufstellung der
Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Im Häcklinger Dorfe“
gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen und
Anregungen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu
behandeln.
Die
Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Nr. 1 „Im Häcklinger
Dorfe“ wird mit der Begründung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB
i. V. m. § 10 Abs. 3 BauGB als Satzung beschlossen.
20.09.2010 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei zwei Gegenstimmen (Beigeordnete
Schellmann, Ratsherr Meihsies).
30.09.2010 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe
SPD/CDU bei 8 Gegenstimmen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und der
FDP-Fraktion und Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:
Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen zur Aufstellung der
Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Im Häcklinger Dorfe“
gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen und
Anregungen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu
behandeln.
Die
Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Nr. 1 „Im Häcklinger
Dorfe“ wird mit der Begründung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB
i. V. m. § 10 Abs. 3 BauGB als Satzung beschlossen.