Einer Beteiligung an den
Kosten eines externen Gutachtens zur Fortschreibung der
Schulentwicklungsplanung wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird
ermächtigt, dem Landkreis Lüneburg für das von ihm in Auftrag zu gebende
Gutachten einen anteiligen Betrag von 1/3 der Kosten, höchstens 30.000 €, zu
erstatten.
08.05.2007 - Schulausschuss
Ö 6 - zurückgestellt
Beschluss:
Beschluss:
sh.
TOP 5
12.07.2007 - Schulausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Einer
Beteiligung an den Kosten eines externen Gutachtens zur Fortschreibung der
Schulentwicklungsplanung wird zugestimmt.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, dem Landkreis Lüneburg für das von ihm in Auftrag
gegebene Gutachten einen anteiligen Betrag von 1/3 der Kosten, höchstens 30.000
€ zu erstatten.