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Beratungsinhalt: EStR Koch informiert zum Thema Betriebspraktika den
Schulausschuss. Er teilt mit, das die Hauptschulen in den Klasse 8 und 9
Praktika anzubieten haben; per Erlass sei dies geregelt und zeitlich deutlich
ausgeweitet worden. So macht die 8. Klasse vor den Osterferien; die 9. Klasse
vor den Herbstferien (jew. 3 Wochen) das Betriebspraktikum. Gleichzeitig
bieten aber auch die Realschulen und die Gymnasien Betriebspraktika an. Dies
war für die Schulform Gymnasium bis vor kurzem gar nicht vorgesehen bzw.
üblich. Und dann
tritt derselbe "Verdrängungswettbewerb" um diese Stellen ein, wie es
bei den Lehrstellen schon seit langem so ist: Die Gymnasiasten verdrängen die
Realschüler, diese die Hauptschüler. Dazu
kommt es dass es einzelne Hauptschüler immer wieder nicht in der vorgegeben
Zeit schaffen, einen Platz zu ergattern, weil das „Sich-Kümmern“ eher weniger
ausgeprägt ist und die Schule dann versucht nachzuhelfen. Zudem
sind die Gymnasiasten und Realschüler eben fixer beim Organisieren einer
Praktikumsstelle und der Markt der zur Verfügung stehenden Stellen ist ja auch
nicht unbegrenzt. Es mag
zudem auch eine "objektive Benachteiligung" von Hauptschülern geben. EStR Koch weist abschließend darauf hin, dass bei der
Landesschulbehörde ein Fachkoordinator fürs Schülerpraktikum zur Verfügung
steht, der sich auch für eine Entzerrung der Termine einsetzt. Es gab keine weiteren Anfragen und Mitteilungen zu den
TOP 10 bis 12. Die Vorsitzende, Beigeordnete Lotze, schließt die Sitzung um
19.10 Uhr. |
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