Oberbürgermeisterin Kalisch belehrt Marianne Esders gem. § 43 in Verbindung mit § 54 Abs. 3 NKomVG über ihre Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG. Der Wortlaut der Bestimmungen ist Marianne Esders ausgehändigt worden. Oberbürgermeisterin Kalisch verpflichtet Marianne Esders gem. § 60 NKomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
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