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Sachverhalt:
Die Tarifverhandlungen zwischen ver.di und der gBuK sind abgeschlossen. Neben einem Manteltarifvertrag wurde ein Entgelttarifvertrag verhandelt. Beide Verträge sollen über eine Laufzeit von sechs Jahren gelten; rückwirkend ab dem 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2028.
Im Manteltarifvertrag wird die Arbeitszeit von 39 Stunden in einer 5 Tage-Woche sowie ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen geregelt. Arbeitsfrei ist darüber hinaus der 24. sowie der 31. Dezember. Zusätzlich verankert wurde ein jährliches Weiterbildungsbudget von 500 € je Mitarbeitenden, welches für Kurse der Volkshochschule Region Lüneburg eingesetzt werden kann. Im Entgelttarifvertrag werden die Gehälter der Beschäftigten festgelegt, sie sollen innerhalb der Vertragslaufzeit schrittweise an den TVöD VKA angeglichen werden. Die Angleichung sieht eine jährliche Erhöhung um 1,6 Prozent zzgl. der Verhandlungsergebnisse im TVöD-VKA vor. Die Verhandlungsergebnisse sollen wert- und zeitgleich übernommen werden.
Durch den Entgelttarifvertrag würden die Personalkosten in diesem Jahr um 153.000 € steigen, die durch die aktuell im Haushalt eingestellten Beträge gedeckt werden können. Laut aktuellen Berechnungen wird die Personalkosten im Jahr 2024 um weitere 122.000 € steigen. Derzeit erhält die gBuK einen jährlichen Zuschuss der Gesellschafter in Höhe von 430.000 €, der aber bereits seit mehreren Jahren nicht mehr auskömmlich ist. Über die letzten Wirtschaftsjahre wurden bereits höhere Beträge an die gBuK gezahlt:
2022 144.760,06 € (u.a. Ausgleich Jahresfehlbetrag 2021: 36.760,06 €)
Für 2023 stehen bereits neben dem o.g. Festzuschuss weitere Zahlungen in Höhe von rund 56.000 € zusätzlich (Tarifabschluss + Jahresfehlbetrag 2022) im Raum.
Aktuell wird eine Vereinbarung über einen neuen ab 2024 zu zahlenden Festbetrag zwischen Hansestadt, Landkreis und gBuK erarbeitet. Der Zuschuss soll ab 2025 um die Tarifsteigerungen bzw. einen Inflationsausgleich ansteigen. Über diese Vereinbarung wird in einer gesonderten Vorlage zu entscheiden sein.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 44.000,00 c) an Folgekosten: werden ab 2024 über die neue Zuschussvereinbarung (Beratung im September 2023) abgerechnet d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 22020 Produkt / Kostenträger: 4316000 Haushaltsjahr: 2023
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen:
Anlage 1: Entgelttarifvertrag Anlage 2: Manteltarifvertrag
Beschlussvorschlag:
Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbH werden angewiesen, dem Ergebnis der Tarifverhandlungen zuzustimmen und die Geschäftsführerin anzuweisen, den Tarifvertrag zu unterschreiben. Der Gesellschaft werden hierfür entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt.
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