Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Seit 1994 gibt es in der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg einen gemeinsamen Behindertenbeirat.
Der Behindertenbeirat von Hansestadt und Landkreis Lüneburg hat sich zuletzt im Januar 2022 erneut konstituiert.
Zweck des rein ehrenamtlich arbeitenden Behindertenbeirates ist es, die Möglichkeiten der Selbstbestimmung und Eigenständigkeit von Menschen mit Behinderung zu fördern. Zudem soll dazu beitragen werden, die gleichberechtigte Teilhabe am Leben nach Artikel 3, Abs. 3, Satz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sicher zu stellen und auf die Umsetzung von Barrierefreiheit -, gemeinsam mit der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg, laut der UN–Behindertenrechtskonvention, hinzuwirken.
Ziele des Behindertenbeirates sind:
Der Behindertenbeirat hat eine Satzung erarbeitet, die Grundlage für das politische Handeln und der Aufgabenerfüllung sein soll.
Im Absatz 3 des § 2 der Satzung wird ausgeführt, in welchen Gremien der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg der Behindertenbeirat vertreten sein möchte. Dieses ist als Absichtserklärung zu verstehen und soll als Diskussionsgrundlage dienen. Zur Vertretung des Behindertenbeirats in weiteren Gremien sind entsprechende Beschlüsse zu fassen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: - Entwurf der Satzung des Behindertenbeirats
Beschlussvorschlag:
Der Satzung des Behindertenbeirats wird zugestimmt.
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