Beschlussvorschlag: Die städtischen Beteiligungsvertreter in den Gesellschafterversammlungen der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH und der Städtisches Pflegezentrum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, der Eigenkapitalerhöhung durch Bildung einer Kapitalrücklage an die Städtisches Pflegezentrum Lüneburg gemeinnützige GmbH zuzustimmen.
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