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Vorlage - VO/11007/23  

 
 
Betreff: GfA Lüneburg gkAöR
- Gebührenkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bauch
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 31 - Umwelt
Bearbeiter/-in: Bauch, Miriam  DEZERNAT III
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung Vorberatung
13.12.2023 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung    
Verwaltungsausschuss Vorberatung
19.12.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.12.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

1. Betriebsabrechnung 2022 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg

 

Die Betriebsabrechnung 2022 weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Überdeckung von rd. 836,4 T€ aus. Erhöht um den positiven Ergebnisvortrag aus 2020 sowie die Ergebnisverzinsung verbleibt insgesamt ein Überschuss von rd. 786,9 T€, welcher auf 2024 vorgetragen wird.

 

 

2. Gebührenbedarfsberechnung 2024 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg

 

Die derzeitig gültigen Abfallbeseitigungsgebühren wurden im Jahr 2022 über eine einhrige Gebührenkalkulation auf Basis der Betriebsabrechnung 2021 für das Jahr 2023 beschlossen. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich.

 


Folgende Ergebnisentwicklung (detailiert in Anlage 2) wird in der Abfallbeseitigung erwartet:

 

GfA Lüneburg - gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts;
Entsorgungsgebiet Hansestadt Lüneburg

 

 

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

 

 

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Jahr

2020

2021

2022

2023

2024

Erlöse

7.385.275

8.362.873

8.434.117

8.200.000

8.001.000

Kosten

7.454.824

7.715.672

7.597.710

7.829.000

8.819.000

Jahresbezogenes Ergebnis

-69.549

647.201

836.407

371.000

-818.000

Vortrag aus Vorvorjahr

20.654

73.845

-48.153

723.040

786.956

Ergebnisverzinsung

742

1.993

-1.298

19.464

21.311

Gesamtergebnis

-48.153

+723.040

+786.956

+1.113.504

-9.733

 

 

 

 

Aufgrund der zu erwartenden Entwicklung hat der Verwaltungsrat der GfA Lüneburg gkAöR in seiner Sitzung am 14.11.2023 beschlossen, dass eine Anpassung der Abfallbeseitigungsgebühren nicht erforderlich ist.

 

Gemäß § 7 II der Unternehmenssatzung der GfA gkAöR bedürfen die Gebührenkalkulation und die Gebührenbedarfsberechnung für das Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg der Zustimmung des Rates der Hansesadt Lüneburg.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 32,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: keine 

c)  an Folgekosten:  keine 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:  keine

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Betriebsabrechnung 2022 (BAB) Teil 1

Anlage 2: Betriebsabrechnung 2022 (BAB) Teil 2

Anlage 3: Gebührenbedarfsberechnung 2024

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Betriebsabrechnung 2022 (BAB) Teil 1 (66 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2: Betriebsabrechnung 2022 (BAB) Teil 2 (70 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3: Gebührenbedarfsberechnung 2024 (74 KB)      


Beschlussvorschlag:

Dem im Verwaltungsrat der GfA Lüneburg gkAöR am 14.11.2023 gefassten Beschluss zur Betriebsabrechnung 2022 und Gebührenbedarfsberechnung 2024 im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg wird zugestimmt. Die Abfallbeseitigungsgebühren bleiben unverändert.