Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Betriebsabrechnung 2022 und Gebührenbedarfsberechnung 2024 Das Betriebsergebnis 2022 (Anlage 1 und 2) weist ein positives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 723 T€ aus. Unter Einbeziehung des Ergebnisvortrags aus dem Jahr 2020 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein positives Gesamtergebnis von rd. 1,9 Mio. €.
Die derzeitig gültigen Straßenreinigungsgebühren wurden im Jahr 2022 auf Basis der Betriebsabrechnung 2021 für das Jahr 2023 festgesetzt.
Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2024 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 3) erwartet:
Gemäß § 52 Abs. 3 in Verbindung mit § 62 Abs. 2 Niedersächsisches Straßenreinigungsgesetz ist ab 01.01.2018 ein Gemeindeanteil an der Straßenreinigung in Höhe von 25% verpflichtend. Der Gemeindeanteil der öffentlichen Einrichtung ist von der Hansestadt Lüneburg zu tragen und stellt das Allgemeininteresse an der Straßenreinigung dar.
Die Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lüneburg wurde zum 01.01.2023 dahingehend angepasst, dass der gesetzlich normierte Winterdienst in Gänze durch die Hansestadt Lüneburg getragen wird, soweit dieser nicht gem. § 4 der Straßenreinigungsgebührensatzung auf die Anlieger übertragen ist. Demzufolge wurden die Gebührensätze um rd. 40 % gesenkt.
Aufgrund der o. g. Änderungen und der positiven Vorträge aus den Vorjahren wird empfohlen, die derzeitigen Straßenreinigungsgebühren nicht anzupassen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 32,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Anlage 1: Betriebsabrechnung 2022 (BAB) Teil 1 Anlage 2: Betriebsabrechnung 2022 (BAB) Teil 2 Anlage 3: Gebührenbedarfsberechnung 2024
Beschlussvorschlag:
Die Betriebsabrechnung 2022 für die Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung 2024 wird zugestimmt. Die Straßenreinigungsgebühren bleiben unverändert
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