Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
In den nächsten Gesellschafterversammlungen der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH und der Städtisches Pflegezentrum Lüneburg gemeinnützige GmbH wird die Eigenkapitalerhöhung durch Bildung einer Kapitalrücklage behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die städtischen Beteiligungsvertreter in den Gesellschafterversammlungen mit Weisungen zu versehen.
Der Aufsichtsrat der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH hat am 01.12.2023 die Eigenkapitalerhöhung beraten und den Gesellschafterversammlungen der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH und der Städtisches Pflegezentrum Lüneburg gemeinnützige GmbH die Genehmigung empfohlen.
Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung der Städtisches Pflegezentrum Lüneburg gGmbH ist es notwendig, das Eigenkapital der Städtisches Pflegezentrum Lüneburg gGmbH aufzustocken, um eine Überschuldung zu vermeiden. Die Geschäftsführung der Gesundheitsholding schlägt daher vor, dass der alleinige Gesellschafter Gesundheitsholding Lüneburg GmbH seine Beteiligung bei der Städtisches Pflegezentrum Lüneburg gGmbH durch Bildung einer Kapitalrücklage in Höhe von 300.000,00 € erhöht.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen:
Anlage 1: Wirtschaftsplan 2023
Beschlussvorschlag:
Die städtischen Beteiligungsvertreter in den Gesellschafterversammlungen der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH und der Städtisches Pflegezentrum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, der Eigenkapitalerhöhung durch Bildung einer Kapitalrücklage an die Städtisches Pflegezentrum Lüneburg gemeinnützige GmbH zuzustimmen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||