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Sachverhalt:
Betriebsabrechnung 2022 (Gesamtbetrachtung) Die Betriebsabrechnung 2022 (Anlage 1 und 2) weist ein positives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 642,6 T€ aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2020 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein negatives Gesamtergebnis von rd. 282,5 T€.
Die derzeitig gültige getrennte Abwasserbeseitigungsgebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2022 auf Basis der Betriebsabrechnung 2021 für das Jahr 2023 festgesetzt.
Als Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung auf Kostenträgerebene (Schmutz- und Niederschlagswasser) dient das bei der WTE Betriebsgesellschaft mbH in Auftrag gegebene Gutachten „Gebührenkalkulation zur Abwasserentsorgung für die Hansestadt Lüneburg“ vom 01.03.2005.
Die Gesamtbetrachtung der Abwasserbeseitigung mit der Betriebsabrechnung 2022 und dem Zeitraum der Gebührenbedarfsberechnung 2024 ist der Anlage 3 zu entnehmen.
Gebührenbedarfsberechnung 2024 Schmutzwasser Die Entgelte an die Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH betragen für das Jahr 2022 rd. 8,4 Mio.€, dies sind etwa 300 T€ Minderaufwendungen zum Haushaltsansatz. Dieser Effekt ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass in der Klärschlammbeseitigung mehr der landwirtschaftlichen Verwertung zugeführt wurde als geplant und somit weniger Klärschlamm in die mit höheren Kosten verbundene Verbrennung gegeben werden musste. Für die Zukunft muss man jedoch aufgrund der Klärschlammverordnung davon ausgehen, dass die Klärschlämme vermehrt der Verbrennung zugeführt werden. Derzeit beträgt die Schmutzwasserbeseitigungsgebühr 1,65 € je m³ versiegelte Fläche.
Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung wird folgende Ergebnisentwicklung 2023 (detailliert in Anlage 4) erwartet:
Es wird empfohlen, die derzeitigen Schmutzwasserbeseitigungsgebühren nicht anzupassen. Die Entwicklung der Schmutzwassergebühren ist jedoch stetig zu beobachten, so dass eine Gebührenanpassung in den folgenden Jahren nicht ausgeschlossen werden kann.
Gebührenbedarfsberechnung 2024 Niederschlagswasser Derzeit beträgt die Niederschlagswassergebühr 0,51 € je m² versiegelte Fläche.
Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung wird folgende Ergebnisentwicklung 2024 (detailliert in Anlage 4) erwartet:
Es wird empfohlen, die derzeitigen Niederschlagswassergebühren nicht anzupassen. Die Entwicklung der Niederschlagswasserbeseitigung ist weiterhin zu beobachten, so dass eine Gebührenanpassung in den folgenden Jahren nicht ausgeschlossen werden kann.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 63,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen: Anlage 1: Betriebsabrechnung 2022 (BAB) Teil 1 Anlage 2: Betriebsabrechnung 2022 (BAB) Teil 2 Anlage 3: Gesamtbetrachtung Abwasserbeseitigung 2024 Anlage 4: Gebührenbedarfsberechnung Kostenträger 2024
Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2022 für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung 2024 wird zugestimmt. Die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren bleibt unverändert.
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