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Vorlage - VO/11008/23  

 
 
Betreff: Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung
- Betriebsabrechnung 2022
- Gebührenbedarfsberechnung 2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bauch
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 21 - Steuern
Bearbeiter/-in: Bauch, Miriam  Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
   Bereich 31 - Umwelt
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung Vorberatung
13.12.2023 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung    
Verwaltungsausschuss Vorberatung
19.12.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.12.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Betriebsabrechnung 2022 (Gesamtbetrachtung)

Die Betriebsabrechnung 2022 (Anlage 1 und 2) weist ein positives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 642,6 T€ aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2020 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein negatives Gesamtergebnis von rd. 282,5 T€.

 

Die derzeitig gültige getrennte Abwasserbeseitigungsgebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2022 auf Basis der Betriebsabrechnung 2021 für das Jahr 2023 festgesetzt.

 

Als Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung auf Kostenträgerebene (Schmutz- und Niederschlagswasser) dient das bei der WTE Betriebsgesellschaft mbH in Auftrag gegebene Gutachten „Gebührenkalkulation zur Abwasserentsorgung für die Hansestadt Lüneburg“ vom 01.03.2005.

 

Die Gesamtbetrachtung der Abwasserbeseitigung mit der Betriebsabrechnung 2022 und dem Zeitraum der Gebührenbedarfsberechnung 2024 ist der Anlage 3 zu entnehmen.

 

 

 

 

 

Gebührenbedarfsberechnung 2024 Schmutzwasser

Die Entgelte an die Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH betragen für das Jahr 2022 rd. 8,4 Mio.€, dies sind etwa 300 T€ Minderaufwendungen zum Haushaltsansatz. Dieser Effekt ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass in der Klärschlammbeseitigung mehr der landwirtschaftlichen Verwertung zugeführt wurde als geplant und somit weniger Klärschlamm in die mit höheren Kosten verbundene Verbrennung gegeben werden musste. Für die Zukunft muss man jedoch aufgrund der Klärschlammverordnung davon ausgehen, dass die Klärschlämme vermehrt der Verbrennung zugeführt werden. Derzeit beträgt die Schmutzwasserbeseitigungsgebühr 1,65 € je m³ versiegelte Fläche. 

 

Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung wird folgende Ergebnisentwicklung 2023 (detailliert in Anlage 4) erwartet:

 

Produkt 538001 Schmutzwasser-
beseitigung

 

 

 

 

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

 

 

 

 

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Jahr

2020

2021

2022

2023

2024

Erlöse

10.276.753

10.597.550

10.097.857

10.162.372

10.218.157

Kosten

8.320.686

9.331.507

8.986.751

9.604.345

10.241.904

Jahresbezogenes Ergebnis

1.956.067

1.266.043

1.111.106

558.027

-23.747

Vortrag aus Vorvorjahr

-2.832.489

-10.181

-904.476

1.257.057

205.726

Ergebnisverzinsung

-28.054

1.195

-904

12.571

6.658

Gesamtergebnis

-904.476

+1.257.057

+205.726

+1.827.655

+188.637

 

 

Es wird empfohlen, die derzeitigen Schmutzwasserbeseitigungsgebühren nicht anzupassen. Die Entwicklung der Schmutzwassergebühren ist jedoch stetig zu beobachten, so dass eine Gebührenanpassung in den folgenden Jahren nicht ausgeschlossen werden kann.

 

 

Gebührenbedarfsberechnung 2024 Niederschlagswasser

Derzeit beträgt die Niederschlagswassergebühr 0,51 € je m² versiegelte Fläche.

 

Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung wird folgende Ergebnisentwicklung 2024 (detailliert in Anlage 4) erwartet:

 

Produkt 538001 Niederschlags-
wasserbeseitigung

 

 

 

 

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

 

 

 

 

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Jahr

2020

2021

2022

2023

2024

Erlöse

3.228.579

3.160.735

3.154.594

4.045.228

4.033.143

Kosten

3.368.407

3.724.478

3.623.070

3.835.455

4.110.196

Jahresbezogenes Ergebnis

-139.828

-563.743

-468.476

209.773

-77.053

Vortrag aus Vorvorjahr

119.282

829.406

-19.710

270.910

-488.206

Ergebnisverzinsung

836

5.247

-20

-337

-17.209

Gesamtergebnis

-19.710

+270.910

-488.206

+480.346

-582.468

 

 

Es wird empfohlen, die derzeitigen Niederschlagswassergebühren nicht anzupassen. Die Entwicklung der Niederschlagswasserbeseitigung ist weiterhin zu beobachten, so dass eine Gebührenanpassung in den folgenden Jahren nicht ausgeschlossen werden kann.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 63,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten: keine 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein   

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen: keine

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Betriebsabrechnung 2022 (BAB) Teil 1

Anlage 2: Betriebsabrechnung 2022 (BAB) Teil 2

Anlage 3: Gesamtbetrachtung Abwasserbeseitigung 2024

Anlage 4: Gebührenbedarfsberechnung Kostenträger 2024

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Betriebsabrechnung 2022 (BAB) Teil 1 (61 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2: Betriebsabrechnung 2022 (BAB) Teil 2 (89 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3: Gesamtbetrachtung Abwasserbeseitigung 2024 (63 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4: Gebührenbedarfsberechnung Kostenträger 2024 (58 KB)      

Beschlussvorschlag:

Die Betriebsabrechnung 2022 für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung 2024 wird zugestimmt. Die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren bleibt unverändert.