Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Herr Prigge beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.
Da eine Anpassung der Straßenreinigungsgebührensatzung zum 01.01.2023 vorgenommen wurde, ist eine Anpassung in diesem Jahr nicht notwendig. Beschluss:
Die Betriebsabrechnung 2022 für die Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung 2024 wird zugestimmt. Die Straßenreinigungsgebühren bleiben unverändert
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||