Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/11049/23  

 
 
Betreff: Gesundheitsholding Lüneburg GmbH - Konzern - Wirtschaftsprüferbestellung für das Geschäftsjahr 2023
Weisungen an die städtischen Beteiligungsvertreter in den Gesellschafterversammlungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Larisch
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Larisch, Björn   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung Vorberatung
13.12.2023 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
19.12.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

In den nächsten Gesellschafterversammlungen der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH und den Tochtergesellschaften des Konzerns wird die Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2023 behandelt.

 

Gemäß den aktuellen Gesellschaftsverträgen der Gesellschaften des Konzerns Gesundheitsholding muss die Gesellschafterversammlung die Bestellung des Abschlussprüfers beschließen. Hierfür sind die städtischen Beteiligungsvertreter in den Gesellschafterversammlungen der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH, der Kurzentrum neburg Kurmittel GmbH, der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH und der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH mit einer Weisungen zu versehen.

 

r die Jahresabschlussprüfung 2023 soll der Auftrag an ETL WRG GmbH vergeben werden.

 

Gemäß 5.6 des PCGK soll die Abschlussprüfergesellschaft alle fünf Jahre gewechselt werden. Es sei denn, unternehmensspezifische Gründe sprechen gegen die Fünf-Jahresfrist. ETL WRG GmbH hat erstmalig im Jahr 2022 den Konzern geprüft. Somit muss in diesem Jahr kein Wechsel der Jahresabschlussprüfungsgesellschaft vollzogen werden und ETL WRG GmbH kann erneut bestellt werden.

 

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten:  keine

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle:

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:  keine

 

 

 

Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die städtischen Beteiligungsvertreter in den Gesellschafterversammlungen des Konzerns Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, der Vergabe der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 an die ETL WRG GmbH zuzustimmen.