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Sachverhalt:
Betriebsabrechnung 2022 und Gebührenbedarfsberechnung 2024
Die vorliegende Betriebsabrechnung 2022 (Anlagen 1 bis 3) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Kostenunterdeckung von rd. 123,8 T€ aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2020 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein negatives Gesamtergebnis von rd. 1,2 Mio. €.
Die derzeit gültige Gebühr wurde durch eine Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2022 auf Basis der Betriebsabrechnung 2021 für das Jahr 2023 festgesetzt.
Die Entwicklung der Beisetzungen gestaltet sich wie folgt:
Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2024 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 4) erwartet:
Die Beisetzungszahlen sind nach Aussage des Friedhofsleiters stabil geblieben (515). 2023 sind leicht gestiegene Beisetzungszahlen festzustellen. Mit rund ca. 530 gebuchten Terminen. Die Urnenbestattung bleibt mit rund 71 % die Hauptbestattungsart. Die Anzahl der Urnenbeisetzungen steigt dabei leicht an und insbesondere die Baumgräber bleiben trotz leicht gestiegener Gebühren attraktiv und weisen eine gleichbleibende Anzahl auf. 119 (bis Oktober 2023) zu 122 (im vergleichbaren Zeitraum 2023). Dies spiegelt den Trend der derzeitigen Bestattungskultur mit stetig wachsender Nachfrage nach pflegeleichten Gräbern wider. Vom Jahr 2023 ausgehend sollten die Beisetzungszahlen auch 2024 mindestens zu halten sein.
Die Hansestadt Lüneburg hat im Rahmen der Friedhofsentwicklung vorhandene pflegeleichte Grabarten wie Baumgräber und Gemeinschaftsgrabanlagen auch auf andere Friedhöfe ausgeweitet. So finden Baumbestattungen bereits in Oedeme statt. Zukünftig wird die Grabart auch in Häcklingen zu finden sein. Im November 2023 wurde eine Gemeinschaftsgrabanlage für Urnen und Särge auf dem Michaelisfriedhof eröffnet. So wird den Nutzern ein bedarfsgerechtes Angebot ermöglicht. Geprüft wird die Möglichkeit Baumgräber auch für Erdbeisetzungen anbieten zu können.
Die Friedhofsgebührensatzung wird in 2024 in wenigen Punkten aktualisiert (z.B. muss die Richtlinie für Grabmalaufstellungen als Rechtsgrundlage ergänzt werden). Eine Gebührenerhöhung ist derzeit nicht geplant. Die Friedhofssatzung wird dann dem Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten vorgestellt und muss anschließend vom Rat genehmigt werden
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 63,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen: Anlage 1: Betriebsabrechnung 2022 (BAB) Teil 1 Anlage 2: Betriebsabrechnung 2022 (BAB) Teil 2 Seite 1/2 Anlage 3: Betriebsabrechnung 2022 (BAB) Teil 2 Seite 2/2 Anlage 4: Gebührenbedarfsberechnung 2024
Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2022 für das Friedhofs- und Bestattungswesen wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung 2024 wird zugestimmt. Die Friedhofs- und Bestattungsgebühren werden nicht angepasst.
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