Der zur Gründung einer Klinikum Lüneburg Service GmbH
notwendige Gesellschaftsvertrag und der Personalbeistellungsvertrag werden im
Entwurf zustimmend zur Kenntnis genommen und der Gründung einer Klinikum
Lüneburg Service GmbH zugestimmt.
Die Verwaltung wird auf dieser Grundlage beauftragt, einen
entsprechenden Gesellschaftsvertrag zu schließen und den Personalbeistellungsvertrag
mit dem Personalrat abzustimmen, sowie alle weiteren zur Gründung einer
Klinikum Lüneburg Service GmbH notwendigen Schritte einzuleiten. Die Ergebnisse
werden dem Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen vorgelegt.
Das von der Stadt Lüneburg zur Gesellschaftsgründung
einzuzahlende Stammkapital in Höhe von 25.000,00 € wird außerplanmäßig zur
Verfügung gestellt. Die haushaltsrechtliche Deckung dieser Einlage erfolgt
durch eine Kürzung des Investitionskostenzuschusses an das Städt. Klinikum in
gleicher Höhe.
12.11.2004 - Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
Ö 10.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt einstimmig:
„Der zur Gründung einer Klinikum Lüneburg Service GmbH
notwendige Gesellschaftsvertrag und der Personalbeistellungsvertrag werden im
Entwurf zustimmend zur Kenntnis genommen und der Gründung einer Klinikum Lüneburg
Service GmbH zugestimmt.
Die Verwaltung wird auf dieser Grundlage beauftragt, einen
entsprechenden Gesellschaftsvertrag zu schließen und den
Personalbeistellungsvertrag mit dem Personalrat abzustimmen, sowie alle
weiteren zur Gründung einer Klinikum Lüneburg Service GmbH notwendigen Schritte
einzuleiten. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss für Wirtschaft und städtische
Beteiligungen vorgelegt.
Das von der Stadt Lüneburg zur Gesellschaftsgründung
einzuzahlende Stammkapital in Höhe von 25.000,00 € wird außerplanmäßig zur
Verfügung gestellt. Die haushaltsrechtliche Deckung dieser Einlage erfolgt
durch eine Kürzung des Investitionskostenzuschusses an das Städt. Klinikum in
gleicher Höhe.“
(2,
22, 9, 91)
25.11.2004 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der zur Gründung einer Klinikum Lüneburg Service GmbH
notwendige Gesellschaftsvertrag und der Personalbeistellungsvertrag werden im
Entwurf zustimmend zur Kenntnis genommen und der Gründung einer Klinikum Lüneburg
Service GmbH zugestimmt.
Die Verwaltung wird auf dieser Grundlage beauftragt, einen
entsprechenden Gesellschaftsvertrag zu schließen und den
Personalbeistellungsvertrag mit dem Personalrat abzustimmen, sowie alle
weiteren zur Gründung einer Klinikum Lüneburg Service GmbH notwendigen Schritte
einzuleiten. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss für Wirtschaft und städtische
Beteiligungen vorgelegt.
Das von der Stadt Lüneburg zur Gesellschaftsgründung
einzuzahlende Stammkapital in Höhe von 25.000,00 € wird außerplanmäßig zur
Verfügung gestellt. Die haushaltsrechtliche Deckung dieser Einlage erfolgt
durch eine Kürzung des Investitionskostenzuschusses an das Städt. Klinikum in
gleicher Höhe.