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Auszug - Jahresabschluss des Städtischen Klinikums Lüneburg für das Wirtschaftsjahr 2003  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 10.2
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 12.11.2004    
Zeit: 16:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/1271/04 Jahresabschluss des Städtischen Klinikums Lüneburg für das Wirtschaftsjahr 2003
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Städtisches Klinikum, Herr Böhning
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Der Vorsitzende, Beigeordneter Althusmann, bittet um Vergleichszahlen zu anderen Krankenhäusern. Ratsherr Reinecke hinterfragt den Jahresabschluss hinsichtlich der Verweildauer der Patienten. Der Verwaltungsleiter Herr Clavien nimmt hierzu Stellung. In allen Bereichen ist im Jahre 2003 ein Rückgang zu verzeichnen. Hierauf wurde reagiert. Die Verweildauer steigt. Jedoch ist dieses kein richtiger Maßstab, der zugrunde gelegt werden kann.

 

Beigeordneter Srugis weist darauf hin, dass der Personalaufwand bei der Verwaltung höher ist, als im Pflegedienst. Hier bittet er um Vergleichszahlen.

 

Der Verwaltungsleiter Herr Clavien weist darauf hin, dass im Gegensatz zu anderen Krankenhäusern im Klinikum Lüneburg ein relativ geringer Verwaltungsaufwand zu verzeichnen ist, jedoch musste im Jahre 2003 ein hoher Anteil an Altersteilzeit berücksichtigt werden und auch ein entsprechend hoher Anteil von Beihilfen.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt einstimmig:

 

„1.   Der Rat der Stadt Lüneburg nimmt den Lagebericht des Städtischen Klinikums für das Wirtschaftsjahr 2003 zur Kenntnis.

 

 2.   Der Jahresabschluss 2003 des Städtischen Klinikums zum 31.12.2003 wird mit einem Jahresfehlbetrag von 1.030.898,05 € festgestellt. Das Klinikum hat einen Betrag in Höhe von 305.000 € (Vorjahr: 254,500 €) zur Finanzierung der Kreditzinsen gezahlt, der im Jahresfehlbetrag enthalten ist.

 

 3.   Der Jahresfehlbetrag wird durch den Träger ausgeglichen.“

 

(2, 22, 9, 92)