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Auszug - Straßenreinigung - Betriebsabrechnung 2003 und Gebührenbedarfsberechnung 2005 - 2007 - Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 8.5
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 12.11.2004    
Zeit: 16:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/1274/04 Straßenreinigung
- Betriebsabrechnung 2003 und Gebührenbedarfsberechnung 2005 - 2007
- Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bereich 22 - Betriebswirtschaft - Herr Becker
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter Dr. Scharf spricht der Verwaltung zunächst ein Kompliment für die gut gegliederten Vorlagen aus und bittet um Erläuterung der geplanten Gebührenerhöhung. Beigeordneter Srugis weist auf die seit 1997 bestehende Gebührenkonstanz hin. Er hinterfragt die Erhöhung vor dem Hintergrund des Öffentlichkeitsanteils. Er stellt fest, dass dieser Anteil sich insgesamt nicht verändert und erklärt, dass eine Stärkung der Innenstadt eine Verschiebung des Öffentlichkeitsanteils rechtfertigen kann. Der Vorsitzende, Beigeordneter Althusmann, weist darauf hin, dass die Erhöhung zwar in Cent ausgedrückt gering ausfällt, jedoch prozentual sehr groß erscheint. Die Summe zur Abdeckung des Defizites sollte nicht nur durch Gebührenerhöhung erwirtschaftet, sondern auch durch innerorganisatorische Maßnahmen erreicht werden. Er kann sich eine Erhöhung um die Hälfte des Betrages vorstellen.

 

Herr Stadtkämmerer Sauer nimmt zur Gebührenberechnung Stellung. Er weist darauf hin, dass diese fair ist. Abschreibungen werden in der geringst möglichen Höhe angesetzt. Bei der Kalkulation wird ein Dreijahreszeitraum zugrunde gelegt. Dabei entsteht ein breiterer Zeitraum zur Abdeckung des Defizites. Durch diese Verteilung fällt die Gebührenanhebung bescheidener aus, als wenn nur das Jahr 2005 betrachtet wird. Organisatorisch wurden umfangreiche Maßnahmen ergriffen. Das Neukonzept der Straßenreinigung nach der Übertragung auf die AGL sowie die Verteilung der Aufgaben von 17 auf 12 Mitarbeitern hat das vorliegende Ergebnis ermöglicht. Die eingerechneten Personalkosten wurden erheblich gesenkt. Ratsherr Srugis erkennt, dass wirtschaftlich gearbeitet und das Einsparpotential betrachtet wird. Er bittet um einen Vergleich mit anderen Städten, und zwar bezüglich Gebührenhöhe und Organisationsstruktur.

 

Beigeordneter Srugis hinterfragt das Kostensenkungspotential. Anregungen, die Reinigung der Straßen zu reduzieren, würden Ordnungsprobleme nach sich ziehen. Neben der Personalkostensenkung kann durch Beteiligung der Bürger an der Reinigung eine Kostensenkung erreicht werden. Eine Leistungsbeschränkung lehnt er ab.

 

Ratsherr Reinecke gibt zu bedenken, dass bei der Gebührenerhöhung die Anstrengungen bei den Leistungen zur Personalkosteneinsparung berücksichtigt werden sollten. Er hinterfragt die Kosten für die Rufbereitschaft. Der öffentliche Anteil der Stadt sollte auch nicht ständig verschoben werden. Er sieht hier Grenzen für eine weitere Verschiebung. Der Vorsitzende, Beigeordneter Althusmann, erklärt, dass die Erläuterungen hilfreich waren, insbesondere, weil durch organisatorische Maßnahmen Personalkostensenkungen erreicht wurden. Er weist darauf hin, dass auch die Reinigungsstrukturen betrachtet werden sollen.

 

Ratsherr Meihsies bittet darum, einen Vergleich der Organisation und der Gebühren mit anderen Städten zu ermitteln.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt einstimmig:

 

„Die Betriebsabrechnung 2003 für die Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen.

Der Gebührenbedarfsberechnung für 2005 bis 2007 sowie der Gebührenempfehlung wird zugestimmt. Die in der Anlage 6 vorgelegte Satzung zur 7. Änderung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 17.12.1981 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 03.12.1996 wird mit Wirkung vom 01.01.2005 erlassen.“

 

(2, 22, 7, 71)