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Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
Datum: Fr, 12.11.2004    
Zeit: 16:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft und städtische Beteiligungen am 08.07.04 und 17.09.04      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Weisungen an die Beteiligungsvertreter der Stadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH - Wirtschaftsplan 2005      
Ö 5  
Enthält Anlagen
Zustimmung zu den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Lüneburg Marketing GmbH - Wirtschaftsplan 2005      
Ö 6  
Enthält Anlagen
Weisungen an die Beteiligungsvertreter der Stadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Abwassergesellschaft Lüneburg mbH - Jahresabschluss 2003      
Ö 7  
Enthält Anlagen
Weisungen an die Beteiligungsvertreter der Stadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Abwassergesellschaft Lüneburg mbH - Wirtschaftsplan 2005      
Ö 8  
Enthält Anlagen
Betriebsabrechnungen/Gebührensatzungen      
Ö 8.1  
Enthält Anlagen
Betriebsabrechnung 2003 und Gebührenkalkulation 2005 für die öffentliche Einrichtung "Marktwesen"  
Enthält Anlagen
VO/1210/04  
Ö 8.2  
Enthält Anlagen
Abwasserbeseitigung - Betriebsabrechnung 2003 und Gebührenbedarfsberechnung 2005 - 2006  
Enthält Anlagen
VO/1232/04  
Ö 8.3  
Enthält Anlagen
Abfallbeseitigung - Betriebsabrechnung 2003 und Gebührenbedarfsberechnung 2005 - 2006  
Enthält Anlagen
VO/1226/04  
Ö 8.4  
Enthält Anlagen
Friedhöfe - Betriebsabrechnung 2003 und Gebührenbdarfsberechnung 2005 - 2006  
Enthält Anlagen
VO/1225/04  
Ö 8.5  
Enthält Anlagen
Straßenreinigung - Betriebsabrechnung 2003 und Gebührenbedarfsberechnung 2005 - 2007 - Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung  
Enthält Anlagen
VO/1274/04  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Anna-Vogeley-Seniorenzentrum - Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2003  
Enthält Anlagen
VO/1288/04  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Städtisches Klinikum Lüneburg      
Ö 10.1  
Enthält Anlagen
Beratung über die aktuellen Entwicklungen des Klinikums (mündlicher Vortrag)      
Ö 10.2  
Enthält Anlagen
Jahresabschluss des Städtischen Klinikums Lüneburg für das Wirtschaftsjahr 2003  
Enthält Anlagen
VO/1271/04  
Ö 10.3  
Enthält Anlagen
Gründung einer Klinikum Lüneburg Service GmbH - Abschluss eines Gesellschaftsvertrages  
Enthält Anlagen
VO/1119/04-1  
Ö 10.4  
Enthält Anlagen
Gründung einer Klinikum Lüneburg gGmbH - Abschluss des Gesellschaftsvertrages  
Enthält Anlagen
VO/1287/04  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die beigefügten Vertragsentwürfe werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird auf deren Grundlage beauftragt, einen konkreten Ausgliederungsplan zu erstellen und den Personalüberleitungsvertrag mit dem Personalrat abzustimmen sowie die gGmbH zu gründen und die zur Gründung einer Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH notwendigen Schritte einzuleiten. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss für Wirtschaft und Städtische Beteiligungen vorzulegen.

 

Das von der Stadt Lüneburg zur Gesellschaftsgründung einzuzahlende Stammkapital in Höhe von 25.000 € wird außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die haushaltsrechtliche Deckung dieser Einlage erfolgt durch eine Kürzung des Investitionskostenzuschusses an das Städt. Klinikum in gleicher Höhe.

 

   
    12.11.2004 - Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
    Ö 10.4 - zur Kenntnis genommen
   

 

 

   
    25.11.2004 - Rat der Hansestadt Lüneburg
    Ö 10 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die beigefügten Vertragsentwürfe werden nach Aufnahme der unten stehenden Änderungen in § 10 und § 17 zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird auf deren Grundlage beauftragt, einen konkreten Ausgliederungsplan zu erstellen und den Personalüberleitungs-vertrag mit dem Personalrat abzustimmen sowie die gGmbH zu gründen und die zur Gründung einer Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH notwendigen Schritte einzuleiten. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss für Wirtschaft und Städtische Beteiligungen vorzulegen.

 

Das von der Stadt Lüneburg zur Gesellschaftsgründung einzuzahlende Stammkapital in Höhe von 25.000 € wird außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die haushaltsrechtliche Deckung dieser Einlage erfolgt durch eine Kürzung des Investitionskostenzuschusses an das Städt. Klinikum in gleicher Höhe.

 

 

§ 10 des Gesellschaftsvertrages Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH soll folgende Fassung erhalten (Änderungen fett gedruckt):

 

§ 10 Bildung und Zusammensetzung des Aufsichtsrates

 

(1)        Der Aufsichtsrat besteht aus 13 Mitgliedern, und zwar

 

dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin bzw. ein von ihr/ihm benannte(r) Vertreter(in) als Mitglied gemäß § 111 NGO,

 

6 vom Rat der Stadt Lüneburg entsandten Mitgliedern,

 

3 im Klinikbereich erfahrenen Persönlichkeiten, die nicht dem Rat der Stadt Lüneburg angehören und auf Vorschlag des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin mit einer 2/3-Mehrheit der Mitglieder des Rates der Stadt von diesem entsandt werden. Sollten eine oder mehrere der vorgeschlagenen Personen die Mehrheit von 2/3 der Stimmen nicht erreichen, so bleibt/bleiben diese/s Aufsichtsratsmandat/e zunächst vakant und die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder reduziert sich entsprechend. Kommt im Zeitraum von 6 Monaten keine 2/3-Mehrheit zustande, entscheidet der Rat mit qualifizierter Mehrheit.

 

3 von der Belegschaft entsandte Vertreter, die von der Belegschaft der Gesellschaft direkt zu wählen sind, wobei ein Belegschaftsvertreter / eine Belegschaftsvertreterin im Anna-Vogeley-Seniorenzentrum beschäftigt sein muss. Die Wahl der Belegschaftsvertreter ist in einer gesonderten Wahlordnung geregelt, die durch die Gesellschafterversammlung zu beschließen ist.

 

Bei Stimmengleichheit entscheidet der Aufsichtsratsvorsitzende/die Aufsichtsratvorsitzende.

 

(2)        Die Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der jeweiligen Wahlperiode des Rates der Stadt Lüneburg. Der installierte Aufsichtsrat führt die Geschäfte bis zur Bildung eines neuen Aufsichtsrates fort.

 

(3)        Mit Ausnahme der Mitglieder kraft Amtes kann jedes Mitglied des Aufsichtsrates sein Amt durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gesellschaft mit einer vierwöchigen Frist niederlegen.

 

(4)        Die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat erlischt bei den Mitgliedern kraft Amtes mit dem Ausscheiden aus dem Amt, bei den Mitgliedern des Rates der Stadt Lüneburg mit dem Ausscheiden aus dem Rat.

 

Der Rat der Stadt Lüneburg kann ein von ihm gewähltes Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf von dessen Amtszeit abberufen.      

 

Scheidet ein Mitglied des Aufsichtsrates aus, so bestellt die entsendende Stelle - sofern nicht ein Ersatzmitglied nachrückt - für die verbleibende Amtszeit einen/eine Nachfolger/ Nachfolgerin.

 

 (5)       Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind während ihrer Amtsdauer und auch nach deren Ablauf Dritten gegenüber zur Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten verpflichtet, von denen sie in ihrer Eigenschaft als Mitglied Kenntnis erlangt haben. Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht nicht, soweit die Mitglieder des Aufsichtsrates gemäß § 111 Abs. 4 NGO verpflichtet sind, den Rat, den Verwaltungsausschuss oder den zuständigen Ausschuss über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten.

 

(6)        Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte für die Dauer seiner Amtszeit die Vorsitzende/den Vorsitzenden und einen Stellvertreterin/Stellvertreter des/der Vorsitzenden.

 

 

In § 17 des Gesellschaftsvertrages Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH wird der Begriff „Wirtschaftsausschuss“ ersetzt durch „Bilanz- und Finanzausschuss“. Die Aufgaben des Ausschusses verändern sich dadurch nicht.

 

(2, 91)

Ö 11  
Enthält Anlagen
Niedersachsen Projekt - Wirtschaftsentwicklung im Raum Süderelbe  
Enthält Anlagen
VO/1189/04  
Ö 12  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 13  
Enthält Anlagen
Anfragen im öffentlichen Teil      
N 14     (nichtöffentlich)      
N 15     (nichtöffentlich)