Die Betriebsabrechnung 2003 für die Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung für 2005 bis 2007 sowie der Gebührenempfehlung wird zugestimmt. Die in der Anlage 6 vorgelegte Satzung zur 7. Änderung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 17.12.1981 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 03.12.1996 wird mit Wirkung vom 01.01.2005 erlassen.
12.11.2004 - Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
Ö 8.5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt einstimmig:
„Die
Betriebsabrechnung 2003 für die Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen.
Der
Gebührenbedarfsberechnung für 2005 bis 2007 sowie der Gebührenempfehlung wird
zugestimmt. Die in der Anlage 6 vorgelegte Satzung zur 7. Änderung der Stadt
Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung
(Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 17.12.1981 in der Fassung der 6.
Änderungssatzung vom 03.12.1996 wird mit Wirkung vom 01.01.2005 erlassen.“
(2,
22, 7, 71)
25.11.2004 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 19.4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Betriebsabrechnung 2003 für die
Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen.
Der
Gebührenbedarfsberechnung für 2005 bis 2007 sowie der Gebührenempfehlung wird
zugestimmt. Die in der Anlage 6 der Beschlussvorlage vorgelegte Satzung zur 7.
Änderung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für die
Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 17.12.1981 in der
Fassung der 6. Änderungssatzung vom 03.12.1996 wird mit Wirkung vom 01.01.2005
erlassen.