Beschluss: Das Gremium empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg mehrheitlich bei einer Enthaltung des Beigeordneten PAULY folgenden Beschluss zu fassen: Beschlussvorschlag: Den außer- und überplanmäßigen Aufwendungen wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 45 KomHKVO und § 6 Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2020 für folgende Sachverhalte zugestimmt: - Rückstellung für einen möglichen Verlustausgleich der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH in Höhe von EUR 500.000
- Rückstellung für Steuerpflichten der Hansestadt Lüneburg in Höhe von EUR 500.000
- Rückstellungen im Bereich der Straßen- und Brückenunterhaltung EUR 1.000.000
Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen der Gewerbesteuer, Einsparungen bei Zinsaufwendungen sowie Minderaufwendungen im Bereich Umwelt (Erstattungen an die Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH) im Jahr 2020. Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt der Zuführung in die Rücklage für den Betrieb gewerblicher Art Parkraumbewirtschaftung in Höhe von EUR 300.000,00 gem. § 123 NKomVG und der Verwendung der Rücklage im Rahmen der vorgesehenen Maßnahmen zu.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1
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