Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Frau Erste Stadträtin LUKOSCHEK erklärt kurz die Vorgehensweise für über- und außerplanmäßige Bereitstellungen dahingehend, dass dem Rat der Hansestadt Lüneburg gemäß der aktuell gültigen Haushaltssatzung diejenigen Bereitstellungen zur Einzelbeschlussfassung vorgelegt werden, die über der Wertgrenze von 100.000 € liegen. Die übrigen über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen werden dem Oberbürgermeister zur Entscheidung vorgelegt. Der Rat der Hansestadt Lüneburg wird hierüber jährlich zum Abschluss des Haushaltsjahres unterrichtet.
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