Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Die Vorlage zum TOP 5 „Jahresabschlussarbeiten 2020“ wurde als Tischvorlage verteilt. Frau Erste Stadträtin LUKOSCHEK berichtet, dass der Jahresabschluss 2020 erst mit Buchungsschluss zum 31.03.2021 festgestellt werden kann. Bis dahin werden noch diverse Abschlussbuchungen (u.a. Rückstellungen), Abgrenzungen und bilanzielle Anpassungen durchgeführt. Im weiteren Verlauf stellt Frau Erste Stadträtin LUKOSCHEK die in der Vorlage genannten Rückstellungssachverhalte vor. Zudem wird erläutert, dass Mittel aus dem Gewinn des Betriebs gewerblicher Art Parkraumbewirtschaftung zur Durchführung der im Maßnahmenkatalog (Anlage 1 der Vorlage) dargestellten Maßnahmen in die Rücklage i.H.v. 300.000 € gebucht werden.
Beschluss:
Das Gremium empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg mehrheitlich bei einer Enthaltung des Beigeordneten PAULY folgenden Beschluss zu fassen:
Beschlussvorschlag:
Den außer- und überplanmäßigen Aufwendungen wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 45 KomHKVO und § 6 Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2020 für folgende Sachverhalte zugestimmt:
Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen der Gewerbesteuer, Einsparungen bei Zinsaufwendungen sowie Minderaufwendungen im Bereich Umwelt (Erstattungen an die Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH) im Jahr 2020.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt der Zuführung in die Rücklage für den Betrieb gewerblicher Art Parkraumbewirtschaftung in Höhe von EUR 300.000,00 gem. § 123 NKomVG und der Verwendung der Rücklage im Rahmen der vorgesehenen Maßnahmen zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 |
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