Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig bei drei Enthaltungen der Ratsherren Bögershausen, von Nordheim und Fahrenwaldt, abweichend von dem ursprünglichen Beschlussvorschlag, folgenden Beschluss: Die Wertgrenze nach § 12 Abs. 1 KomHKVO wird für unbewegliche Vermögensgegenstände auf 1,5 Mio. € und für bewegliche Vermögensgegenstände auf 500.000 € festgelegt.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 31 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 3
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