Der Verwaltungsausschuss
beschließt gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB, den Bebauungsplan Nr. 28/VI – 5.
Änderung „Kaltenmoor-Zentrum“ für den in der Anlage zeichnerisch
beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen. Ziel der Planung ist
insbesondere die Festsetzung eines Sondergebietes für den
Lebensmitteleinzelhandel und von Stellplätzen sowie die Festsetzung der
erforderlichen Erschließung.
Der Geltungsbereich des
aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 28/VI – 5. Änderung „Kaltenmoor –
Zentrum“ umfasst in seinem nördlichen und westlichen Bereich in geringem
Umfang Teilflächen der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 46/I „Sport- und
Freizeitpark Ost“ und 28/I „Kaltenmoor“ (Urbach-Hochhäuser). Die
Bebauungspläne Nr. 46/I und 28/I werden mit Inkrafttreten des
Bebauungsplanes Nr. 28/VI – 5. Änderung bezüglich der betroffenen Flächen
teilweise aufgehoben und neu überplant.
Im Rahmen des Verfahrens zur 5.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28/VI „Kaltenmoor-Zentrum“ ist eine
frühzeitige Bürgerbeteiligung i.S.v. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und
Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.
13.05.2004 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.