Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Die
Tagesordnungspunkte 5 + 6 werden gemeinsam behandelt. Ratsherr
Dörbaum begrüßt zur
Beratung Ortsvorsteherin Rettmer, Ratsfrau Hillmer und entschuldigt den
verhinderten Ortsvorsteher Häcklingen, Herrn Dr. Plath. Fachbereichsleiter
Eberhard geht ein
auf die in den Beschlussvorlagen dargestellten Sachverhalte. Verdeutlicht wird
hierbei, dass die Geltungsbereiche bewusst groß festgelegt werden sollen, weil
zwischen den Ortsteilen Rettmer und Häcklingen Flächen für Natur und Landschaft
mit dem Ziel zu sichern sind, dort auch Grünflächen anzubieten für
Ausgleichsmaßnahmen, diese aber auch für andere Plangebiete. Gesichert werden
soll ein großer, zusammenhängender Naturraum, der auch verhindern soll, dass
zwischen den beiden Ortsteilen sich ein baulicher Zusammenschluss entwickelt
und die Ortsteile zusammenwachsen. Eingegangen
wird auf die wesentlichen Inhalte der Änderung des F-Plans sowie des B-Plans.
Hauptsächlich werden zwei Flächen angesprochen, wobei die eine Fläche im Gebiet
des OT Häcklingen liegt. Die Fläche ist als Gemeinbedarfsfläche für die Schule
Häcklingen vorgesehen. Die Fläche beinhaltet Sportplatzflächen als auch
Parkplatzflächen. Auf den Sportplatzflächen sind zwei Kleinspielfelder
angedacht. Genaueres wird sich jedoch erst aus der weitergehenden Planung
ergeben. Kernpunkt
der Planung ist jedoch, dass die Psychiatrische Klinik Häcklingen in den
nächsten 2 Jahren den Standort Lüneburg aufgeben und nach Uelzen umziehen wird.
Der Gebäudekomplex wird deshalb einer neuen Nutzung zugeführt werden müssen.
Die Entwicklung dahin soll sich nicht selbst überlassen werden. Die vorgesehene
Ausweisung Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung Seniorenpflege deckt sich
mit den Vorstellungen der Betreibergesellschaft. Die verbleibenden, nördlich des
Klinikgeländes gelegenen Flächen, sollen im Wesentlichen für eine Wohnbebauung
genutzt werden. Weiteres zentrales Anliegen dieser Planung ist es, für die an
der Straße Pilgerpfad gelegenen Flächen weitere Gemeinbedarfflächen vorzusehen,
auf denen einerseits ein Gemeindezentrum für die Ortsteile Rettmer und
Häcklingen vorgesehen ist. Andererseits sollen dort Flächen für eine privat
betriebene Grundschule zur Verfügung gestellt werden. Eine entsprechende Bitte
eines Trägervereins wurde an die Stadt herangetragen. Die Stadt beabsichtigt,
eine entsprechende Fläche für eine privat betriebene Grundschule bereitzustellen.
Des
Weiteren ist ein Wohngebiet südlich der Straße Pilgerpfad vorgesehen, die die
vorhandene Lücke zwischen Klinikgelände und bestehender Bebauung am Pilgerpfad
schließen soll. Die vorhandene Struktur soll damit ergänzt werden. Vorgesehen
ist eine Einzelhausbebauung überwiegend als Einfamilienhäuser evtl. mit 2 WE
oder Doppelhäuser mit insgesamt max. 100 – 120 WE. Die verkehrliche Anbindung
erfolgt über die bestehende Straße Pilgerpfad. Drei neue Zufahrten sind
vorgesehen, wovon zwei am westlichen bzw. östlichen Ende des Pilgerpfades als
Kreisel ausgebildet werden sollen. Als Nebeneffekt wird dadurch aus der Straße
Pilgerpfad die Geschwindigkeit herausgenommen. Die Ausgleichsflächen sind
unmittelbar um das Baugebiet herum vorgesehen. Dadurch wird der notwendige
Abstand zur Straße Pilgerpfad und der Übergang zur freien Landschaft
geschaffen. Soweit diese Flächen als Ausgleich nicht ausreichen, stehen weitere
Poolflächen für den Ausgleich zur Verfügung. Ratsfrau
Hillmer – Ortsvorsteherin Rettmer – vermag nicht einzusehen, warum die an der B 209 gelegene
Fläche nicht in den Geltungsbereich aufgenommen wurde und warum die jenseits
der OHE-Bahnlinie gelegene Fläche an den OT Häcklingen angekoppelt werden soll.
Die Straße Pilgerpfad darf in ihrer Zubringerfunktion zur Autobahn nicht zu
sehr eingeengt werden. Ratsherr
Dörbaum erläutert
hierzu, dass diese Fläche über den Flächenpool als Ausgleichsfläche vorgesehen
sei. Zur verkehrlichen Anbindung wird angemerkt, dass es heute nur darum geht,
den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan einzuleiten. Detaillösungen werden im
laufenden Verfahren unter Einbeziehung aller zu Beteiligenden noch zu
erarbeiten sein. Fachbereichsleiter
Eberhard ergänzt,
dass die an der B 209 gelegene Fläche bei den Vorüberlegungen durchaus
betrachtet wurde. Als sehr nachteilig wurde dabei festgestellt, dass eine
verkehrliche Anbindung dieser Fläche außerhalb der Ortsdurchfahrt erfolgen
müsste. Außerdem sei diese Fläche sehr tief gelegen, feucht und deshalb für
eine Bebauung ohnehin nur eingeschränkt nutzbar. Dies wäre auch nur unter
Einbeziehung umliegender Flächen auf denen die eigentliche Bebauung vorzusehen
wäre, möglich. Ziel der Planung ist es, den OT Rettmer maßvoll zu erweitern.
Durch Einbeziehung der umliegenden Flächen wäre ein zu großes Baugebiet
entstanden. Das Ziel einer maßvollen Erweiterung wäre damit verfehlt. Bürgermeisterin
Schellmann weist
darauf hin, dass diese tiefliegende Fläche sich als Regenrückhaltebecken oder
Ausgleichsfläche anbieten würde. Auch sie hält diese Fläche für eine Bebauung
für ungeeignet. Eine Einbeziehung als Ausgleichsfläche könnte eine gute
Arrondierung des Areals sein. Sie schlägt vor, diese Anregung in eine
erweiterte Prüfung einbeziehen. Ratsfrau
Hillmer – Ortsvorsteherin Rettmer – stimmt der Anregung
zu, dass man die Fläche als mögliche Ausgleichsfläche in eine erweiterte
Prüfung einbeziehen sollte. Bürgermeisterin
Schellmann hält es
zweifelsohne für richtig, dass immer nach geeignetem Bauland gesucht und dieses
ggf. auch erworben wird. Gleichwohl stellt sich für sie die Frage, ob die
notwendige Infrastruktur auch immer zur Verfügung gestellt werden kann. Sie
befürchtet, dass die Kosten die Stadt eines Tages wieder einholen werden.
Einerseits ist es gut, dass Flächen auf der Basis der vorliegenden
Raumordnungsplanung für Baulandzwecke entwickelt werden, andererseits gibt sie
aber auch zu bedenken, dass landwirtschaftliche Flächen zur Existenzsicherung
landwirtschaftlicher Betriebe erhalten werden sollten. (ergänzte Fassung, s. Genehmigung
der Niederschrift, Sitzung des ABS am 14.06.04) Es
geht ihr darum, dass man zwar das eine tun, jedoch das andere nicht
vernachlässigen sollte. Insofern befinden wir uns in einem Zwiespalt. Die Stadt
sollte mit ihrer Verhaltensweise bei Baulandentwicklungen Landwirte nicht in
existenzielle Bedrängnis bringen. Sonst führt das unweigerlich zu
Agrarfabriken, die nicht gewollt seien. Gewollt
ist nach den Parteiprogrammen aller Parteien für Lüneburg eine bauliche
Verdichtung im Innenstadtbereich. Bauflächen sollten nicht immer weiter außen
gesucht und ausgewiesen werden. Gute Flächen sollten auch mal in
landwirtschaftlicher Nutzung bleiben. Wegen
der bestehenden Erwartungshaltung hält sie eine solche Diskussion für die hier
angesprochenen Flächen für nicht mehr angebracht. Gleichwohl sollte bei der
Entwicklung zukünftiger Flächen die Diskussion, ob wir uns das leisten können
und wollen, bereits im Vorfeld geführt werden. Zur
verkehrlichen Anbindung merkt sie an, dass der Pilgerpfad tatsächlich eine Art
Zubringerfunktion zur Autobahn ausübt. Für die Aufnahme zusätzlicher Verkehre
eignet sich die Straße aufgrund des Straßenaufbaues nach ihrer Ansicht eher
nicht. Stadtbaurätin
Gundermann
erläutert, dass die äußere und innere Erschließung in der Erschließungsplanung
im weiteren Verfahren geprüft werde. Die vorgetragenen Aspekte werden hierbei
berücksichtigt. Zum
Geltungsbereich wird vorgeschlagen, dass erst nach der durchgeführten ersten
Beteiligung darüber befunden werden sollte, den Geltungsbereich ggf. leicht zu
erweitern. Bürgermeisterin
Schellmann und Ratsfrau
Hillmer – Ortsvorsteherin Rettmer –
stimmen diesem Vorschlag zu. Bürgermeisterin
Schellmann weist
darauf hin, dass im Umfeld der geplanten Wohnbauflächen landwirtschaftliche
Beregnungsanlagen betrieben werden. Auf ausreichenden Abstand sollte wegen der
Lärmbeeinträchtigung geachtet werden. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass die Standorte der Beregnungsanlagen bekannt seien und in der
weitergehenden Planung bezüglich Abstandshaltung zur Wohnbebauung Berücksichtigung
finden werden. Beigeordneter
Körner erinnert an
die Diskussion im Zusammenhang mit der Entwicklung des Baugebietes Oedeme-Süd.
In diesen Beratungen wurde zum Ausdruck gebracht, dass im südlichen Bereich des
Stadtgebietes keine weiteren Baulandausweisungen erfolgen sollten. Er geht
davon aus, das sich die zusätzlich entstehenden Verkehre nicht mehr lösen
lassen werden. Das hier skizzierte Baugebiet ist für ihn viel zu groß. Auch
glaubt er eher an 140 als an die benannten 100 – 120 WE die hier entstehen
sollen. Das Landwirte genug Fläche für die Bewirtschaftung haben müssen, sei
zutreffend. Hier ist es jedoch so, dass eben dieser Landwirt selbst Flächen als
Bauplätze verkaufen will. Zutreffend ist, dass darauf geachtet werden muss,
dass der Stadt die Folgekosten in der Infrastruktur nicht über den Kopf
wachsen. Die
Verkehre, insbesondere im OT Häcklingen, werden weiter zunehmen, obwohl die
Belastungsgrenzen bereits jetzt schon erreicht sind. Auch er spricht sich dafür
aus, dass entsprechend dem Bedarf Flächen als Bauland ausgewiesen werden
sollten. Gleichwohl sollte aber versucht werden, zunächst die bestehenden
Baulücken im Stadtgebiet zu schließen. Außer
Frage steht für ihn, dass es für die Flächen um die Klinik Häcklingen herum
einer Regelung bedarf und dass die Ortsteile Rettmer und Häcklingen ein
Gemeindezentrum bekommen. Der Ortsteil Rettmer muss eine Anlaufstation für
Jugendliche und Senioren haben. Zur
Größe des Baugebietes hebt er mahnend den Finger. Nach seiner Ansicht ist das
Gebiet zu riesig. Generell muss seitens der Politik mehr auf die Bremse
getreten werden. Wenn der Bedarf hier gesehen wird und der Landwirt das Land
verkaufen will, ist es für ihn in Ordnung. Gewarnt wird jedoch vor dem
zusätzlichen Verkehr, der schwerlich in den Griff zu bekommen sein wird. Ratsherr
Dörbaum
verdeutlicht, dass die verkehrlichen Belange noch gutachterlich zu untersuchen
sein werden. Anhand des Gutachtens wird man ersehen können, in welchem Umfang
eine Bebauung möglich sein wird. Darauf wurde seitens der Verwaltung auch
hingewiesen. Ratsherr
Burgdorff stimmt
der Ansicht zu, dass man sich zunehmend auch Gedanken über Flächennutzungen
machen muss. Aus seiner Sicht ist es gut durchdacht, dass die Grenzen zwischen
den Ortsteilen Häcklingen und Rettmer bestehen bleiben. Ihn
interessiert, ob der Trägerverein der privat betriebenen Grundschule die
Flächen selbst erwerben wird. Stadtbaurätin
Gundermann führt
aus, dass der Trägerverein die Flächen selbst erwerben will. Dazu benötigt wird
aber Planungssicherheit. Zum Landverkauf merkt sie an, dass der Landwirt nicht
selbst veräußert, sondern die Eigentümer der Fläche, die diese an den Landwirt
verpachtet haben. Sowohl mit den Eigentümern als auch mit dem Landwirt wurden
Gespräche geführt. Der eingeschaltete Bereich Liegenschaften ist bemüht, für
den betroffenen Landwirt Hilfestellung bei der Beschaffung von Ersatzflächen in
diesem Gebiet zu finden. Eine Bebauung der Flächen wird ohnehin nicht vor
Ablauf von ca. 2 Jahren möglich sein. Bürgermeisterin
Schellmann möchte
sichergesellt wissen, dass für die angesprochene Einfamilienhäuser zumindest in
Teilbereichen nur 1 WE zugelassen werden sollte, sonst wird eine zu dichte
Bebauung entstehen. Stadtbaurätin
Gundermann
bestätigt, dass die von den Fraktionen dargelegten Meinungsbilder seitens der
Verwaltung aufgenommen wurden, dass keine zu dichte Bebauung und nicht zu viele
WE zugelassen werden sollen. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Ratsherr
Dörbaum fasst als
Beratungsergebnis zusammen, dass die Grenzen des Geltungsbereiches noch einmal
überdacht werden sollen. Unterstützung findet die Ausweisung der Gemeinbedarfsfläche
für das Gemeindezentrum. Unstrittig ist auch, dass aufgrund der weiter anhaltenden
Nachfrage Wohnbauflächen in Teilbereichen ausgewiesen werden sollen. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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