Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Im
Stadtteil Kaltenmoor besteht ein erheblicher Bedarf an Einkaufsmöglichkeiten in
der Lebensmittelbranche. Ein Investor beabsichtigt daher, unmittelbar nördlich
des vorhandenen Zentrums zwischen der Theodor-Heuss-Straße und der
Kurt-Huber-Straße durch entsprechende bauliche Maßnahmen die Ansiedlung eines
Frischemarktes und/oder eines Discounters zu ermöglichen. Dieser
Bereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt als Gemeinbedarfsfläche
mit der Zweckbestimmung „Schule, Zentrum Kaltenmoor“ sowie „Parkplatz“ für die
Allgemeinheit dargestellt. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 28/VI
„Kaltenmoor-Zentrum“ setzt dort eine Gemeinbedarfsfläche „Schule“ mit der
Zweckbestimmung Parkplatz und Stellplatz für die Sporthalle, Schulen,
Einkaufszentrum und Kirche fest. Die ausgebaute Fläche wird auch in diesem
Sinne genutzt. Vor
Durchführung der o.a. Baumaßnahme ist daher zunächst als planungsrechtliche
Voraussetzung der Flächennutzungsplan in einem 54. Änderungsverfahren
insbesondere mit dem Ziel der Darstellung eines Sondergebietes für den
Lebensmitteleinzelhandel nebst Stellplätzen zu ändern. Verbindlich sind u.a.
diese zulässige Art und das Maß der baulichen Nutzung, Stellplätze und
Erschließung im Rahmen des parallel aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 28/VI –
5. Änderung „Kaltenmoor-Zentrum“ zu regeln. In geringem Umfang werden zudem im
nördlichen und westlichen Bereich Teilflächen der rechtskräftigen Bebauungspläne
Nr. 46/I „Sport- und Freizeitpark Ost“ und 28/I „Kaltenmoor“
(Urbach-Hochhäuser) einbezogen. Es handelt sich hierbei um Teile von Grün- bzw.
Verkehrsflächen. Diese Bebauungspläne werden mit Inkrafttreten des
Bebauungsplanes Nr. 28/VI – 5. Änderung bezüglich der betroffenen Flächen
(siehe Anlage) teilweise aufgehoben und neu überplant. Als
erster Schritt zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens für den in der
Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich ist der Aufstellungs- bzw.
Änderungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) ) zu fassen. Ferner
kann über die Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung i.S.v. § 3 Abs.
1 BauGB beschlossen werden. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag:
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