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Auszug - Bebauungsplan Nr. 118 "Auekamp" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung; Beschluss über vorgebrachte Anregungen, Satzungsbeschluss  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 13.05.2004    
Zeit: 15:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/1000/04 Bebauungsplan Nr. 118 "Auekamp" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung;
Beschluss über vorgebrachte Anregungen, Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 20 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Die Tagesordnungspunkte 9 + 10 werden gemeinsam behandelt.

 

Ratsherr Dörbaum stellt einleitend klar, dass es in der heutigen Beratung ausschließlich um das Bauleitverfahren gehe und nicht wie irrtümlich in der örtlichen Presse neuerlich zu lesen war, um die Diskussion und Beschlussfassung über irgendwelche Grundstücksverkäufe. Es geht nur um die Frage, ob die Fläche bebaut werden kann oder nicht. Wie der Eigentümer der Flächen oder der Insolvenzverwalter mit den Flächen tatsächlich verfährt, liegt nicht in der Zuständigkeit von Rat oder Verwaltung und ist demzufolge auch nicht zu beraten oder zu beschließen.

Verdeutlicht wird noch einmal, dass sich die politischen Gremien und die Verwaltung seit 1999 mit der Thematik auseinandersetzen. In der Zielvorstellung wurde weitestgehend auf die Belange und die Vorstellungen des Vereins eingegangen. Sowohl die endgültige Entscheidung des Landkreises über die Entlassung aus dem Landschaftsschutz als auch die Prüfung einer eingebrachten Petition in den Nds. Landtag steht noch aus. Diese beiden ausstehenden Entscheidungen sind jedoch nicht Gegenstand des Bauleitverfahrens. Entscheidend ist, dass der B-Plan rechtlich korrekt ist und der Abwägungsprozess gewissenhaft durchgeführt wurde.

Im Namen aller Ausschussmitglieder geht er davon aus, dass alle in die Entscheidungsprozesse Eingebundenen ein Anliegen daran haben, dass Sportvereine in Lüneburg leben und existieren können. Die Stadt kann jedoch hierfür nur die Voraussetzungen schaffen. Die Frage der Gestaltung obliegt den Sportvereinen selbst.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt ergänzend aus, dass die Bürgerbeteiligung als auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt wurde. Zahlreiche Anregungen sind daraufhin eingegangen.

 

Fachbereichsleiter Eberhard geht ein auf die vorgebrachten Anregungen und erläutert hierzu die Abwägungsvorschläge.

Der Verein will aus Wilschenbruch heraus. Andererseits besteht Bedarf an höherwertigen Baugrundstücken. Das Verfahren Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet läuft derzeit beim Landkreis. Absehbar ist, dass die Flächen entlassen werden.

 

Grünordnung

Ein wesentlicher Themenkomplex der Einwendungen richtet sich auf den Erhalt der Grünflächen als Puffer zur FFH-Fläche. Bei der Planung wurde berücksichtigt, dass wesentliche Teile der Grünfläche ebenso wie ein Großteil des nördlich gelegenen Baumbestandes erhalten bleibt. Die Eingriffe, die für das Baugebiet erforderlich sein werden, werden sich innerhalb des Baugebietes ausgleichen lassen, so dass keine negativen Einflüsse auf das Baugebiet zu erwarten sein werden. Durch die vorgesehene Eingruppierung der Randbereiche wird eine Verbesserung des Landschaftsbildes erreicht. Alle Belange der Grünordnung wurden in enger Abstimmung mit der Oberen und der Unteren Naturschutzbehörde festgelegt.

 

Verkehr

Ein weiterer bei den Anregungen vorgetragener Aspekt befasst sich mit dem Thema Verkehr. Im Vergleich zu den Verkehren durch den laufenden Trainings- und Spielbetrieb wird durch die Bebauung kein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu verzeichnen sein, so dass von unzumutbaren Mehrbelastungen nicht auszugehen ist. Die Baumallee entlang des Reiherstiegs soll erhalten bleiben, auch wenn ein zusätzlicher Fußweg angelegt wird. Belastungen durch Baustellenverkehr lassen sich nicht vermeiden, bewegen sich aber im Rahmen des Zumutbaren.

 

Wohnen

Die Struktur der vorhandenen Bebauung wird beibehalten. Bestehende Wegebeziehungen werden nicht angefasst, neue zusätzliche Wege werden geschaffen.

 

Grundwasser, Überschwemmungszone

Ohne Zweifel besteht in Wilschenbruch ein hoher Grundwasserstand. Im Vorfeld der Planungen war daher angedacht, den Bau von Kellern von vornherein auszuschließen. Aufgrund der Beratung im Ausschuss und eingegangener Anregungen sollen jetzt Keller als sogenannte „weiße Wanne“ zugelassen werden, wenn sie denn keine negativen Auswirkungen auf das Grundwasser haben. Dies muss im Einzelfall nachgewiesen werden.

Das Überschwemmungsgebiet wurde in den B-Plan nachrichtlich übernommen. Die festgesetzten Grenzen bestehen seit dem Jahre 1913. Nicht berücksichtigt wird hierbei, dass durch den Sportplatz zwischenzeitlich Geländeaufschüttungen vorgenommen wurden.

 

Bürgermeisterin Schellmann interessiert, ob eine Überschwemmung dieser Flächen gänzlich ausgeschlossen werde.

 

Fachbereichsleiter Eberhard erklärt, dass man dieses weder an dieser noch an anderer Stelle gänzlich ausschließen kann. Unter normalen Hochwasserbedingungen ist nicht von einer Überschwemmungsgefährdung auszugehen.

 

Ratsherr Aschenbrenner  interessiert, ob bei der Zulassung von Kellern die Belange des Wasserschutzes in diesem Wasserschutzgebiet ausreichend berücksichtigt werden.

 

Fachbereichsleiter Eberhard weist darauf hin, dass, wie ausgeführt, die Auswirkungen im Einzelfall geprüft werden. Durch ein Haus mit Keller darf keine Barrierefunktion bezüglich der Grundwasserströme eintreten.

 

Beigeordneter Körner glaubt nicht, dass die Lärmauswirkungen größer sein werden als beim jetzigen Sportbetrieb. Er möchte noch einmal klargestellt wissen, dass alle wollen, dass beim LSK weiter Sport betrieben wird. Er weist darauf hin, dass durch die Herausnahme aus dem Landschaftsschutz der LSK auch eine andere Kreditlinie bekommen wird. An anderer Stelle wird zu diskutieren sein, wo der LSK bleibt. Als bedauerlich empfindet er, dass sich der LSK trotz diverser geführter Gespräche mit den Verantwortlichen des Vereins, sich dieser in keiner Weise bewegt. Auch ist eine Kompromissbereitschaft nicht zu erkennen. Ihm tut es leid, dass sich das einstige Aushängeschild des Lüneburger Sports sich derzeit in einer solch misslichen Lage befindet.

 

Ratsherr Burgdorff spricht sich dafür aus, dass die notwendigen Beschlüsse jetzt gefasst werden sollten. Auch er sieht keine Beeinträchtigungen gegenüber der vorhandenen Bebauung oder dem FFH-Gebiet. Die derzeitige Situation und die Zukunft des LSK wird losgelöst vom Bauleitverfahren sicherlich noch an anderer Stelle zu diskutieren sein.

 

Bürgermeisterin Schellmann erinnert daran, dass am Anfang alle in irgendeiner Weise dem LSK helfen wollten. Dadurch ist etwas in Gang gekommen, dass sich heute nicht mehr ohne weiteres zurückdrehen lässt. Auch werden Begehrlichkeiten geweckt, die, wenn auch nochvollziehbar, sich nicht immer so umsetzen lassen werden.

Sie stellt fest, dass alle bereits im Ausschuss gestellten Fragen sich auch bei den eingereichten Anregungen widerspiegeln.

Beeinträchtigungen während der Bauphasen sind hinzunehmen. Die Verkehre werden sich nicht belastend auswirken. Die Wasserprobleme scheinen gelöst. Durch Zulassung von Kellern wird eine höhere Qualität des Bauens erreicht. Als gut wird empfunden, dass der Baumbestand nicht gefährdet werde. Die Zuordnung Wald zu den Privatgrundstücken hält sie für problematisch, da die Kontrollmöglichkeiten nicht gegeben sein werden. Die Durchsetzung wird sich schwierig gestalten. Demzufolge sollten auch Strafandrohungen in den abzuschließenden Verträgen vorgesehen werden.

 

Ratsherr Meihsies erklärt, dass er sich ein abschließendes Bild erst dann machen kann, wenn die endgültigen Stellungnahmen dem Petitionsausschuss vorgelegt wurden. Insofern ist die vorliegende Stellungnahme der Bezirksregierung beachtlich. Für ihn stellt sich die Frage, ob man den Vorschlag nicht aufgreifen sollte, den Geltungsbereich kleiner zu fassen und die Flächen mit Baumbestand im Landschaftsschutzgebiet (LSG) zu belassen. Regelmäßige Kontrollen würde er bei der angestrebten Regelung für unerlässlich halten. Die Grundwasserfrage muss sensibel betrachtet werden. Wichtig ist, was von den Straßen in die Kanalisation eingeleitet wird. Ggf. wären Ölabscheider vorzusehen.

 

Fachbereichsleiter Wittmoser merkt hierzu an, dass es keineswegs so ist, dass in LSG keine Bäume gefällt werden dürfen. LSG-Flächen bieten insofern nicht automatisch Schutz. FFH-Flächen lassen auch wirtschaftliche Interessen zu. Deshalb ist es keineswegs abwegig, dass durch die vorgesehenen vertraglichen Regelungen ein höherwertiger Schutz als durch die bloße Ausweisung von LSG- oder FFH-Flächen erreicht wird.

Angemerkt wird, dass der Kontrollaufwand bei der Überwachung der Einhaltung vertraglicher Regelung in etwa vergleichbar ist mit dem, was auch ohne eine solche Regelung vor Ort regelmäßig zu überprüfen wäre. Intention dieser Regelung ist, den Baumbestand bei möglichst kleinem bürokratischem Aufwand zu sichern.

Durch die Herstellung wasserdichter Wannen für den Keller kommt es nur während de Bauphase zu Beeinträchtigungen der Grundwasserströme, da nach Fertigstellung in der Regel auf Drainagen verzichtet werden kann. Bei der Ableitung des Oberflächenwassers wird es, wie an anderen Stellen bereits praktiziert, durchaus für verträglich angesehen, wenn beispielsweise Reifenabrieb den belebten Bodenschichten zugeführt wird. Des Weiteren wird durch die anzulegenden Pufferzonen sichergestellt, dass das dort anstehende Wasser in diesem Bereich gefiltert wird. Nach diesen Sperren hat das Oberflächenwasser eine solche Qualität, dass Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet nicht zu befürchten sind.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Ratsherr Dörbaum weist darauf hin, dass heute zwar die abschließende Beratung im Ausschuss stattgefunden habe und viele der offenen Fragen beantwortet wurden.

Eine Beschlussfassung in VA und Rat soll jedoch erst dann erfolgen, wenn die Entscheidung über die Entlassung aus dem Landschaftsgebiet seitens der Unteren Naturschutzbehörde vorliegt und die Prüfung der in den Nds. Landtag eingebrachten Petition zum Abschluss gebracht wurde.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen dieser Vorgehensweise einvernehmlich zu.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.