Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat am 29.01.2002 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich "Häcklingen - An der Kiesgrube" im Rahmen eines 44. Änderungsverfahrens zu ändern. Durch
diese Änderung sollen die zurzeit im wirksamen Flächennutzungsplan noch
dargestellten Flächen für die Landwirtschaft insbesondere in Wohnbauflächen
umgewandelt werden, um die Errichtung von Wohngebäuden zu ermöglichen. So wird
das Baugebiet um die Straßen Sonnenhang, Eichenhain, Triftweg, Am Dornbusch und
Am Heidebusch arrondiert und abgeschlossen. Dem noch vorhandenen
Nachfragebedarf nach Wohnbaugrundstücken kann damit nachgekommen werden. Diese
Planungen werden durch die parallel durchzuführende 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 4 "Häcklingen/An der Kiesgrube" konkretisiert. Es
ist darauf hinzuweisen, dass die angesprochene und in der Anlage zeichnerisch
dargestellte Fläche einen Teil der ehemaligen Kiesgrube Häcklingen umfasst, die
bis zum Jahre 1974 wieder aufgefüllt wurde. Zwei durch die Stadt bzw. durch den
Investor in Auftrag gegebene
Bodengutachten bestätigen, dass eine Bebauung mit Wohngebäuden unter geringfügigen
Auflagen denkbar ist. Es ist beabsichtigt, zumindest im Bebauungsplan auf die
Untergrundverhältnisse und Bodengutachten entsprechend hinzuweisen. In
dem bisherigen Verfahrensablauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach §
3 Abs. 1 BauGB durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die
Lüneburger Heide (06.02.2002) und
Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung (21.02. bis 06.03.2002)
durchgeführt. Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer
frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 30.01. bis 08.03.2002 Gelegenheit
erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Als
nächster Schritt kann nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über den vom Ingenieurbüro
Gosch - Schreyer - Partner ausgearbeiteten Auslegungsentwurf des
Flächennutzungsplanes nebst Erläuterungsbericht und über die öffentliche
Auslegung beschlossen werden. Im Rahmen dieses Auslegungsverfahrens wird den
Bürgern erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger
öffentlicher Belange werden nochmals förmlich beteiligt. Die
Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Erläuterungsbericht, Planentwurf
Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt: Dem
Auslegungsentwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes für den anliegend
zeichnerisch beschriebenen Teilbereich "Häcklingen - An der
Kiesgrube" nebst Entwurf des Erläuterungsberichtes wird zugestimmt; die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||