Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Die
Tagesordnungspunkte 7 + 8 werden gemeinsam behandelt. Stadtbaurätin
Gundermann zeigt
einleitend auf, dass die Fläche nach dem B-Plan aus dem Jahre 1976 als
landwirtschaftliche Fläche mit der Intention ausgewiesen wurde, die Kiesgrube
und die Gartenbaufläche im Bestand zu sichern. Die Kiesgrube ist
zwischenzeitlich stillgelegt und verfüllt, der Gärtnereibetrieb wurde
eingestellt. Die Flächen sind seit Jahren unbewirtschaftet. Die Gründe für das
Festhalten an den bestehenden Zweckbindungen sind demzufolge entfallen. Deshalb
ist beabsichtigt, die Flächen für eine Wohnbebauung freizugeben. Entsprechende
Bodenuntersuchungen wurden mit dem Ergebnis durchgeführt, das ein
Sanierungsbedarf nicht besteht und die Flächen insofern für eine Wohnbebauung
geeignet sind. Vorgesehen ist die Ausweisung als Reines Wohngebiet. GRZ und GFZ
sollen mit jeweils 0,3 festgelegt werden. Entstehen sollen 10 Einfamilienhäuser
mit 1-2 WE. Die Erschließung wird privatrechtlich geregelt und erfolgt über die
Straßen „Am Eichenhain“ und „Sonnenhang“. Ein grünordnerischer Fachbeitrag wird
Bestandteil des B-Plans. Dieser
B-Plan kommt der Intuition nach, dass vor Ausweisung neuer Baugebiete zunächst
innerstädtisch Baulücken geschlossen werden sollten. Bürgermeisterin
Schellmann weist
darauf hin, dass der Boden keine hohe Bonität aufweist und insofern für eine
landwirtschaftliche Nutzung nicht sonderlich geeignet ist und sich deshalb auch
für eine Bebauung anbietet. Für sie ist es wichtig, dass die Stadt hinsichtlich
des Bodens keine Garantie abgeben muss und dass andererseits der
Grundeigentümer auch durch die Bodengutachten von den eigenen Sorgfaltspflicht
nicht freigestellt wird. Sie
weist darauf hin, dass diese Flächen im alten Ortskern liegen. In früheren
Jahren haben sich Bauherren der umgebenden Bebauung angepasst. Das ist heute im
Extremfall nicht mehr so. Deshalb stellt sich für sie die Frage, ob man hier
ganz ohne Gestaltungsregeln auskommen wird. Stadtbaurätin
Gundermann
entgegnet, dass der Rat entsprechende Regularien beschließen müsste. Dies würde
sich aber insofern schwierig gestalten, weil in heutiger Zeit auch Bauen und
Wohnen in zeitgemäßer Form ermöglicht werden sollte. Erlaubt sollen auch
Gründächer und Solaranlagen sein. Eine Begrenzung ist unter diesen
Gesichtspunkten schwerlich möglich. Die Verwaltung neigt nicht dazu, in diesem
Fall Gestaltungsvorschriften zu erlassen. Bürgermeisterin
Schellmann regt an,
dass man sich wegen mahnender Beispiele sich einige Objekte vor Ort einmal
anschaut, damit verdeutlicht werden kann, was mit den angedachten
Einschränkungen erreicht werden kann. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass sie sich mit Bürgermeisterin Schellmann vor Ort einige Beispiele ansehen
wird, um dann zu prüfen, was ggf. baugestalterisch geregelt werden kann und
muss. Hingewiesen
wird in diesem Zusammenhang jedoch auf die jetzt bestehende Genehmigungsfreiheit.
Das bedeutet, dass heute nicht mehr wie früher im Baugenehmigungsverfahren
oftmals praktiziert, auf den Bauherrn bezüglich gestalterische Elemente
hingewirkt werden konnte. Durch die heute bestehende bloße Anzeigepflicht
besteht diese Möglichkeit nicht mehr. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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