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Auszug - Bebauungsplan Häcklingen Nr. 4 "An der Kiesgrube" - 2. Änderung; Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 13.05.2004    
Zeit: 15:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/0985/04 Bebauungsplan Häcklingen Nr. 4 "An der Kiesgrube" - 2. Änderung;
Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 20 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Die Tagesordnungspunkte 7 + 8 werden gemeinsam behandelt.

 

Stadtbaurätin Gundermann zeigt einleitend auf, dass die Fläche nach dem B-Plan aus dem Jahre 1976 als landwirtschaftliche Fläche mit der Intention ausgewiesen wurde, die Kiesgrube und die Gartenbaufläche im Bestand zu sichern. Die Kiesgrube ist zwischenzeitlich stillgelegt und verfüllt, der Gärtnereibetrieb wurde eingestellt. Die Flächen sind seit Jahren unbewirtschaftet. Die Gründe für das Festhalten an den bestehenden Zweckbindungen sind demzufolge entfallen. Deshalb ist beabsichtigt, die Flächen für eine Wohnbebauung freizugeben. Entsprechende Bodenuntersuchungen wurden mit dem Ergebnis durchgeführt, das ein Sanierungsbedarf nicht besteht und die Flächen insofern für eine Wohnbebauung geeignet sind. Vorgesehen ist die Ausweisung als Reines Wohngebiet. GRZ und GFZ sollen mit jeweils 0,3 festgelegt werden. Entstehen sollen 10 Einfamilienhäuser mit 1-2 WE. Die Erschließung wird privatrechtlich geregelt und erfolgt über die Straßen „Am Eichenhain“ und „Sonnenhang“. Ein grünordnerischer Fachbeitrag wird Bestandteil des B-Plans.

Dieser B-Plan kommt der Intuition nach, dass vor Ausweisung neuer Baugebiete zunächst innerstädtisch Baulücken geschlossen werden sollten.

 

Bürgermeisterin Schellmann weist darauf hin, dass der Boden keine hohe Bonität aufweist und insofern für eine landwirtschaftliche Nutzung nicht sonderlich geeignet ist und sich deshalb auch für eine Bebauung anbietet. Für sie ist es wichtig, dass die Stadt hinsichtlich des Bodens keine Garantie abgeben muss und dass andererseits der Grundeigentümer auch durch die Bodengutachten von den eigenen Sorgfaltspflicht nicht freigestellt wird.

Sie weist darauf hin, dass diese Flächen im alten Ortskern liegen. In früheren Jahren haben sich Bauherren der umgebenden Bebauung angepasst. Das ist heute im Extremfall nicht mehr so. Deshalb stellt sich für sie die Frage, ob man hier ganz ohne Gestaltungsregeln auskommen wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann entgegnet, dass der Rat entsprechende Regularien beschließen müsste. Dies würde sich aber insofern schwierig gestalten, weil in heutiger Zeit auch Bauen und Wohnen in zeitgemäßer Form ermöglicht werden sollte. Erlaubt sollen auch Gründächer und Solaranlagen sein. Eine Begrenzung ist unter diesen Gesichtspunkten schwerlich möglich. Die Verwaltung neigt nicht dazu, in diesem Fall Gestaltungsvorschriften zu erlassen.

 

Bürgermeisterin Schellmann regt an, dass man sich wegen mahnender Beispiele sich einige Objekte vor Ort einmal anschaut, damit verdeutlicht werden kann, was mit den angedachten Einschränkungen erreicht werden kann.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass sie sich mit Bürgermeisterin Schellmann vor Ort einige Beispiele ansehen wird, um dann zu prüfen, was ggf. baugestalterisch geregelt werden kann und muss.

Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang jedoch auf die jetzt bestehende Genehmigungsfreiheit. Das bedeutet, dass heute nicht mehr wie früher im Baugenehmigungsverfahren oftmals praktiziert, auf den Bauherrn bezüglich gestalterische Elemente hingewirkt werden konnte. Durch die heute bestehende bloße Anzeigepflicht besteht diese Möglichkeit nicht mehr.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.