1.die im
Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 118
"Auekamp" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der mit anliegendem Vermerk
vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
2.Der
Bebauungsplan Nr. 118 "Auekamp" mit örtlicher Bauvorschrift über die
Gestaltung wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und außerdem die
Begründung hierzu nebst Grünordnungsplan.
3.Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 118 umfasst im Bereich der Straße
"Reiherstieg" Teilflächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6
"Wilschenbruch". Der Bebauungsplan Nr. 6 wird mit Inkrafttreten des
Bebauungsplanes Nr. 118 bezüglich dieser Flächen teilweise aufgehoben und neu
überplant.
13.05.2004 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.