1.Der
Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan Nr.
127 "Pilgerpfad-Süd" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung
für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen.
Ziel der Planung ist insbesondere die Festsetzung eines Wohngebietes, von
Gemeinbedarfs-, Ausgleichs- sowie von Sportflächen.
2.Im
Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 127 mit örtlicher
Bauvorschrift über die Gestaltung ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung i. S.
von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen
durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich
Stadtplanung erfolgen.
13.05.2004 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.